VertretungsNetz bekräftigt die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Mängel in Kinder- und Jugendeinrichtungen. Mit mehr qualifiziertem Personal und geeigneten Deeskalationsmaßnahmen ließen sich viele Freiheitsbeschränkungen verhindern.
Kinder und Jugendliche, die in betreuten Wohngemeinschaften wohnen, sind oft aufgrund negativer Vorerfahrungen in den Familien psychisch erkrankt bzw. traumatisiert. In akuten Krisen bzw. während Impulsdurchbrüchen werden die jungen Menschen manchmal von Betreuer:innen unter Einsatz von Körperkraft festgehalten bzw. fixiert, in eigene „Time-out“-Räume verbracht, in einem Zimmer eingesperrt oder unter sedierende Medikamente gesetzt.
Die Bewohnervertretung hat den gesetzlichen Auftrag, solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu überprüfen und bringt sie in bestimmten Fällen vor Gericht, um zu klären, ob sie zulässig sind – ob z.B. die Gefahr besteht, dass sich die Kinder selbst oder andere mit ihrem Verhalten verletzen. „In den vom Gericht angeforderten pädagogischen oder psychiatrischen Sachverständigengutachten zeigt sich z.B. manchmal, dass den Betreuer:innen vor Ort ein profundes Verständnis für die Krankheitsbilder fehlt. Oder dass keine professionelle Fortbildung zum Umgang mit herausforderndem Verhalten stattgefunden hat. Das ist aber notwendig, um auf eskalative Situationen adäquat und schonend reagieren können. Viele Freiheitsbeschränkungen könnten so verhindert werden“, ist Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung bei VertretungsNetz, überzeugt.
„Viele Einrichtungen bemühen sich, das Kindeswohl an erste Stelle zu stellen, auch unter den widrigen Umständen der Personalnot. In unserer Tätigkeit nehmen wir jedoch auch anderes wahr. Auch in Gerichtsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz wird immer wieder festgestellt, dass die getroffenen Maßnahmen in den WGs zeitgemäßen pädagogischen Standards nicht entsprechen“, so Jaquemar.
Mehrmals schon zeigte sich, dass den Trainer:innen von Deeskalationsschulungen der pädagogische Zugang aufgrund mangelnder Ausbildung fehlte. Es gab kein umfassendes Schulungskonzept, z.B. zugeschnitten auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen. Im Fokus der Trainings standen polizeiliche Sicherungs- bzw. Fixierungstechniken, die im Umgang mit gewalttätigen Erwachsenen geeignet sein können, nicht aber für Kinder und Jugendliche.
So wurde z.B. ein 12-jähriges Mädchen während Wutanfällen immer wieder gegen seinen Willen unter körperlichem Zugriff in einen „Bewegungsraum“ gebracht und dort bis zu einer Stunde unter körperlichem Zwang in Bauchlage festgehalten. Das Sachverständigengutachten war eindeutig: Es hätten schonendere Maßnahmen zur Verfügung gestanden. Da das Kind sexuellen Missbrauch im familiären Umfeld erfahren hatte, hatte das Festhalten zusätzlich eine massive Retraumatisierung zur Folge.
„Man muss sich bewusst machen, dass das Fixieren unter Zwang eine Form der Gewalt ist. Das kann zu einer weiteren Eskalation der Situation führen, und die Beziehung zwischen Betreuungsperson und Kind verschlechtert sich“, erklärt Jaquemar. Eine pädagogische Sachverständige bezeichnete solche Festhaltesituationen deshalb als „heilpädagogische und menschliche Katastrophe“. Sie dürfen nur das allerletzte Mittel sein.
Aufgrund der negativen familiären Erfahrungen ist es für die Kinder enorm wichtig, stabile soziale Beziehungen zu Betreuer:innen aufzubauen. Die hohe Personalfluktuation erschwert dies aber. „Auch wir sehen immer wieder, dass aufgrund von Personalmangel nicht-pädagogisches Personal ohne spezielle Ausbildung für hoch-traumatisierte Kinder eingesetzt wird“, so Jaquemar „Wenn eskalative Situationen nicht anders gelöst werden können, als dass mehrere Betreuer:innen gleichzeitig ein Kind bis zu einer Stunde festhalten, und in dieser Zeit die übrigen Kinder keine Betreuung haben, dann läuft etwas schief.“
Die Bewohnervertretung beobachtet, dass es in Einrichtungen mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal deutlich seltener zu Freiheitsbeschränkungen kommt bzw. mehr auf schonendere Betreuungs- bzw. Interventionsmöglichkeiten geachtet wird. „Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist jede vorgenommene Freiheitsbeschränkung mit besonders hoher Aufmerksamkeit zu hinterfragen, weil dadurch Entwicklungschancen vergeben werden“, so Jaquemar abschließend.
Link:
OTS, 30.11.2022: Fixieren von Kindern ist eine Form der Gewalt