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04.07.2023

Justizministerin Alma Zadić zu Gast bei VertretungsNetz

Gelungener Austausch zum Thema Erwachsenenvertretung und Bewohnervertretung in Graz

Seit fünf Jahren ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Die Rechte von Menschen mit Erwachsenenvertretung wurden damit massiv gestärkt. Das Gesetz wird derzeit vom Justizministerium im Auftrag des Nationalrats evaluiert. Ministerin Alma Zadić besuchte nun kürzlich den VertretungsNetz-Standort in Graz, um sich einen direkten Einblick in die Tätigkeiten unserer Mitarbeiter:innen zu verschaffen.

„Die Kolleg:innen haben sich sehr über den offenen und ungezwungenen Austausch mit der Ministerin gefreut“, schildert Robert Müller, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für die Steiermark, die positive Stimmung vor Ort. Erzählt wurden sowohl Erfolgsgeschichten, als auch aktuelle Herausforderungen in der Vertretungstätigkeit. „Zu erleben, dass die Justizministerin interessiert zuhört, was die Kolleg:innen im Alltag bewegt, war ein wertschätzendes Signal von großer Bedeutung, auch was die Motivation betrifft“, ist Müller überzeugt.

 

Viele Erwachsenenvertretungen müssten nicht sein

Am Standort Graz hat sich das Personal im Zuge des Ausbaus in den letzten fünf Jahren nahezu verdoppelt. Auch im Bereich der neuen Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine können sich die Zahlen sehen lassen: Rund 4.000 gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen wurden in den letzten fünf Jahren in der Steiermark registriert, 10.000 Clearing-Berichte verfasst. Insbesondere das Clearing hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen. Seit fünf Jahren prüfen die Erwachsenenschutzvereine im Vorfeld jeder gerichtlichen Erwachsenenvertretung, ob diese wirklich notwendig ist oder ob eine Alternative in Frage kommt, die mehr Selbstbestimmung für Betroffene zulässt. 2022 konnte VertretungsNetz österreichweit in 43 % der Fälle dem Gericht empfehlen, das Verfahren einzustellen.

Darüber hinaus gäbe es aber noch ein erhebliches Potenzial, Erwachsenenvertretungen zu vermeiden: Die Länder müssten Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten mehr unterstützen und den Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen. Im Alltag zeigt sich nämlich leider oft, dass die Intention des Erwachsenenschutzgesetzes – gestärkte Autonomie und Selbstbestimmung – bei Behörden, Dienstleistern und Banken, aber auch im Gesundheitssystem noch nicht angekommen ist. Viele bürokratische Barrieren werden nicht abgebaut.

Bewohnervertretung steht vor Herausforderungen

Auch Claudia Landkammer, Bereichsleiterin der Bewohnervertretung für die Steiermark, nutzte die Gelegenheit des Austauschs mit der Justizministerin. Nicht nur die negativen Auswirkungen der Pflegekrise wie etwa massiv steigende Freiheitsbeschränkungen beschäftigen derzeit die Bewohnervertreter:innen. Das Land Steiermark bestreitet seit Jahren, dass die dortigen Kinder- und Jugendeinrichtungen unter den Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes fallen. Als Konsequenz daraus melden drei Viertel der Einrichtungen gesetzte Freiheitsbeschränkungen nicht an die Bewohnervertretung. Landkammer: „Wir hoffen hier auf die Unterstützung der Ministerin, damit den steirischen Kindern und Jugendlichen der wichtige Rechtsschutz des Heimaufenthaltsgesetzes – eines Bundesgesetzes – nicht länger versagt bleibt“.