Auf unserer Kontaktseite können Sie nachschauen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten es in Ihrem Bundesland telefonische Beratung gibt. Telefonisch oder bei einem persönlichen Termin klären unsere MitarbeiterInnen gemeinsam mit Ihnen, ob wirklich eine Erwachsenenvertretung nötig ist und welche Vertretungsart für Sie oder Ihren nahestehenden Menschen in Frage kommt.
Welche Vertretungsmöglichkeiten können Sie bei VertretungsNetz errichten bzw. registrieren?
Wir informieren Sie über die Rechte der vertretenen Person und über die Aufgaben einer Erwachsenenvertreterin bzw. eines Erwachsenenvertreters. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Urkunde. Nach dem Ersttermin bei unserer Registrierungsstelle müssen Sie ein ärztliches Zeugnis einholen. Auf Basis des Zeugnisses und unserer Expertise legen wir gemeinsam mit Ihnen die konkreten Angelegenheiten fest, für welche die Erwachsenenvertreterin bzw. der Erwachsenenvertreter künftig verantwortlich ist.
Sie können sich schon vor der Errichtung einer Erwachsenenvertretung überlegen, in welchen konkreten Angelegenheiten Unterstützung für eine betroffene Person benötigt wird. Diese Liste unterstützt Sie dabei:
Liste Vertretungsangelegenheiten
Sie können schon vorsorglich bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Dies betrifft etwa Bereiche wie Wohnungsangelegenheiten, Versicherungsfragen, Bankgeschäfte oder Betreuung und Pflege. Eine Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn die Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung eingeschränkt ist.
Achtung: VertretungsNetz bietet in Abstimmung mit dem Justizministerium die Errichtung von Vorsorgevollmachten derzeit nicht an. Wir empfehlen Ihnen, sich an ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei zu wenden, wo Sie umfassend zur Errichtung beraten werden.
Hier finden Sie weitere Informationen: