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Covid-19

Rechte von Psychiatrie-PatientInnen trotz Pandemie sichern

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Auch angesichts der Pandemie muss die psychiatrische Versorgung sichergestellt sein. Untergebrachte PatientInnen haben ein Recht auf Besuche und ein gerichtliches Unterbringungsverfahren in Präsenz.  

Für Patient:innen, die auf psychiatrischen Abteilungen aufgenommen sind, bedeuten die Einschränkungen zur Eindämmung von COVID eine besondere Belastung. Wichtige Rechte, etwa auf Besuche und Ausgänge, wurden durch das Pandemierecht teilweise erheblich eingeschränkt. Vielerorts werden Patient:innen abgesondert, bis negative Testergebnisse vorliegen. Doch diese Freiheitsbeschränkungen müssen immer – auch während der Pandemie – den Voraussetzungen des Unterbringungsgesetzes entsprechen! Weiterhin wird jedem zwangsweise untergebrachten Menschen eine:n Patientenanwält:in zur Seite gestellt.

Das Recht auf Besuche
Das Epidemierecht hat die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern erheblich eingeschränkt. Ausnahmen gelten jedoch u.a. für den Besuch von Patient:innen „bei kritischen Lebensereignissen“. Eine psychische Erkrankung stellt ganz grundsätzlich eine erhebliche Belastung der betroffenen Person dar. Wird jemand aufgrund einer solchen Erkrankung zwangsweise im Krankenhaus aufgenommen, dann stellt dieser Freiheitsentzug eine weitere massive Belastung dar.

In einem Überprüfungsverfahren, das die Patientenanwaltschaft für eine betroffene Person beantragt hat, hat sich das Gericht der Ansicht der Patientenanwaltschaft angeschlossen: Es hat festgestellt, dass von einem „kritischen Lebensereignis“ der psychisch erkrankten, untergebrachten Person ausgegangen werden kann und dass Besuche gemäß der Ausnahmebestimmung auf der psychiatrischen Abteilung zuzulassen waren. VertretungsNetz fordert daher alle Krankenhausträger auf, sicherzustellen, dass Besuche an psychiatrischen Abteilungen unter Einhaltung der nötigen Schutzmaßnahmen möglich bleiben.

Mindeststandards für Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz
Ein Freiheitsentzug nach dem Unterbringungsgesetz muss immer von einem Gericht überprüft werden. Diese Überprüfung ist aus Sicht von VertretungsNetz nur dann in vollem Umfang möglich, wenn die Richter:innen auch während der Pandemie persönlich auf die Station kommen und sich einen Eindruck von der Situation der betroffenen Person machen. Derzeit kann diese wichtige richterliche Kontrollfunktion unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz erfolgen.

VertretungsNetz fordert, dass Videoverhandlungen immer nur in den vom Gesetzgeber vorgesehenen, eng definierten Ausnahmesituationen durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass betroffene Personen uneingeschränkt der Verhandlung folgen und sich an ihr beteiligen können. VertretungsNetz – Patientenanwaltschaft hat für diese Ausnahmesituationen Standards entwickelt, die bei Videoverhandlungen unbedingt eingehalten werden sollen.

Psychiatrische Versorgung ausbauen statt abbauen
In manchen Bundesländern wurden und werden psychiatrische Stationen in COVID-Stationen umgewidmet. Dadurch werden die Betreuungskapazitäten der stationären Psychiatrie teils erheblich reduziert – und dies vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen aufgrund der fortdauernden Belastungen durch die Pandemie psychisch erkranken. VertretungsNetz fordert, dass die psychiatrische Versorgung ganz besonders in dieser herausfordernden Zeit in vollem Umfang zur Verfügung steht und die Rechte von Patient:innen gewahrt bleiben.


Link: 

Videoverhandlungen in Unterbringungsverfahren: Standards. Stand: Oktober 2021