Österreichs Pflegepersonal ist am Limit. Schon seit Jahren wird die dringend nötige Pflegereform immer wieder aufgeschoben und die Krise im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege verstärkt. Allein in Österreich fehlen laut einer Studie der Gesundheit Österreich bis 2030 rund 75.000 Pflegekräfte. Forderungen nach benötigten finanziellen Mitteln, dem Ausbau der Langzeitpflege, der Besetzung leerer Stellen, einer Personalaufstockung und mehr Ausbildungsplätzen werden von der Politik ignoriert.
Leidtragende dieser Situation sind nicht nur die Pflegekräfte, die mit der Überlastung zu kämpfen haben, sondern vor allem Patient:innen und Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen. Durch den Personalmangel kommt es zur Überlastung des Pflegepersonals, häufigen Krankenständen und vermehrten Kündigungen, weshalb zu wenig Pflegepersonen im Dienst sind und die Betreuung der Bewohner:innen auf ein Minimum reduziert wird. Doch gerade die Reduktion an Pflege und Zuwendung führt immer wieder zu Beschränkungen der Freiheitsrechte von Bewohner:innen.
Die Bewohnervertretung beobachtet vermehrt den Einsatz von Medikation bei Unruhe bzw. Bewegungsdrang, ohne dass zuvor die pflegerischen Möglichkeiten genützt wurden, um das Grundbedürfnis der Betroffenen auf selbstbestimmte Bewegung umzusetzen. Übliche und notwendige Mobilisierungsmaßnahmen wie Geh- und Bewegungstrainings fallen wegen der Personalknappheit immer wieder aus. Stattdessen werden die Bewohner:innen durch freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Sitzhosen, Bettgitter oder verschlossene Türen beschränkt, obwohl sie eigentlich noch mobil wären. Das alles sind Freiheitsbeschränkungen, die tief in die Grundrechte der BewohnerInnen eingreifen und nach dem Heimaufenthaltsgesetz erst zum Einsatz kommen dürfen, wenn eine erhebliche Selbst- bzw. Fremdgefährdung vorliegt und keine Alternativen und gelinderen Maßnahmen umsetzbar sind. Denn allzu oft bewirken diese Freiheitsbeschränkungen eine Verschlechterung des Allgemeinzustands, und zuvor mobile Bewohner:innen werden letztendlich immobil.
Freiheitsbeschränkungen dürfen nicht dazu eingesetzt werden, den Pflegealltag trotz des Personalmangels zu bewältigen. Auch wenn die Personalnot in Pflegeinrichtungen alarmierend ist, darf diese dennoch nicht zu weiteren Belastungen für die Bewohner:innen und zu ungesetzlichen Eingriffen in Grundrechte führen: Denn das Recht auf persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht, das auch für Bewohner:innen und Patient:innen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gilt!