Ist ein Mensch psychisch erkrankt und besteht deshalb eine akute Gefährdung für ihn oder andere Menschen, kann es zu einer Unterbringung kommen. Das bedeutet, der oder die Betroffene wird zwangsweise in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen und behandelt. Die rechtliche Basis dafür ist das Unterbringungsgesetz.
Jeder Person, die zwangsweise untergebracht ist, wird eine Patientenanwältin bzw. ein Patientenanwalt zur Seite gestellt. Die Patientenanwältin oder der Patientenanwalt besucht die untergebrachte Person so rasch als möglich. Wir arbeiten direkt an den psychiatrischen Einrichtungen, sind aber vom Krankenhaus unabhängig. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unsere Tätigkeit ist für die PatientInnen kostenlos.
Was tun wir konkret?
Wir orientieren unser Handeln an den Wünschen und Bedürfnissen der PatientInnen und setzen uns für sie und ihre Anliegen ein. Wir achten darauf, PatientInnen so zu beraten und zu unterstützen, dass diese ihre Interessen gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal und Gericht selbst äußern und durchsetzen können. Wir vermitteln gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Pflegepersonal und stärken die Position der PatientInnen im Krankenhaus. Wir kontrollieren freiheitsbeschränkende Maßnahmen bzw. suchen nach Alternativen oder Möglichkeiten, Freiheitsbeschränkungen so rasch als möglich zu beenden.
Wir kritisieren auch strukturelle Defizite hinsichtlich des Rechtsschutzes in der Psychiatrie. Die Patientenanwaltschaft tritt seit ihrer Gründung 1991 für eine flächendeckende psychosoziale Versorgung ein.
Unsere Informationsmaterialien finden Sie in den "Downloads".