Als Bewohnervertreter:innen setzen wir uns dafür ein, dass betreute Menschen nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden. Die Basis unserer Arbeit ist das Heimaufenthaltsgesetz. Wir überprüfen Freiheitsbeschränkungen, regen an, Alternativen zu erproben und stellen - wenn nötig - beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung der Freiheitsbeschränkung. Im gerichtlichen Überprüfungsverfahren vertreten wir die Interessen der:des Bewohner:in.
Unser Ziel ist, einen Beitrag zu einem möglichst selbstbestimmten Leben in Betreuungseinrichtungen zu leisten.Die Bewohnervertreter:innen schützen das Grundrecht auf persönliche Freiheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen in folgenden Einrichtungen:
Hier können Sie als Meldeberechtigte:r einer Einrichtung eine Freiheitsbeschränkung melden:
Meldung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme