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Pflegeperson in weißem Kittel bis zum Hals sichtbar, sie hält in einer Hand ein Notebook, mit der anderen Hand ordnet sie wabenförmige Kacheln mit Gesundheitssymbolen auf einer Glasscheibe an

iStock

27.12.2023

3D-Zimmersensoren in Pflegeheimen: Grund- und Freiheitsrechte achten!

Bewohnervertretung: Digitale Hilfsmittel müssen Mehrwert für Bewohner:innen haben

Immer mehr Pflegeheime werden aktuell mit 3D-Zimmersensoren ausgestattet. An der Wand oder Decke montiert, scannt der Sensor rund um die Uhr das Zimmer. Wenn ein:e Bewohner:in stürzt – oder je nach Einstellung auch schon, wenn er:sie sich im Bett aufsetzt – sendet das System in Echtzeit eine Bildübertragung an den Pflegestützpunkt.

„Überwachung und Bildübertragung vom höchstpersönlichen Lebensbereich stellen einen massiven Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte dar. Betroffen sind neben dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 Europäische Menschenrechtskonvention) auch Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Schutz der Intim- und Privatsphäre“, stellt Grainne Nebois-Zeman, stv. Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung, klar. Das Bild ist zwar verpixelt, die Identität der überwachten Person ist jedoch durch die klare Zuordnung von Betten und Zimmern zweifelsfrei feststellbar.

„Wir befürchten, dass mit den Zimmersensoren Personal eingespart werden soll – dies vor dem Hintergrund der aktuellen Pflegekrise. Es erfordert schließlich weniger Aufwand, einen Monitor zu überwachen, als zu pflegebedürftigen Personen ins Zimmer zu gehen“, so Nebois-Zeman.  

Viele digitale Hilfsmittel haben Potenzial, die Lebensqualität der Bewohner:innen zu erhöhen. Dieses Kriterium muss auch im Zentrum der Überlegungen stehen, wenn neue Technologien in der Pflege eingesetzt werden. „Schon jetzt sind in vielen Pflegeeinrichtungen Balkensensoren am Bett oder Sensormatten im Einsatz. Auch sie lösen einen Alarm aus, wenn Bewohner:innen das Bett verlassen, Pflegekräfte können dann die Bewohner:innen unterstützen. Was der Mehrwert einer Bildübertragung sein soll, erschließt sich uns nicht“, so Nebois-Zeman.

Auch datenschutzrechtliche Fragen stellen sich. Die Bewegungsmuster werden auf externen Servern gespeichert – wo, weiß meist niemand so genau – und zwar ein ganzes Jahr lang. Einige Sensorsysteme zeichnen auch Ton auf. „Immer wieder stellt sich bei Nachfragen heraus, dass die Bewohner:innen nicht ausreichend informiert wurden bzw. gar nicht wussten, dass ein 3D-Zimmersensor installiert ist und wofür er dient. Damit werden Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt. Angehörige wissen wiederum oft nicht, dass sie das Sensorsystem aktiv abschalten müssen, wenn sie z.B. nicht wollen, dass Ton- oder Bildaufzeichnungen von ihren Besuchen gemacht werden.“, kritisiert Nebois-Zeman.

„Digitale Hilfsmittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie das Personal von administrativen Aufgaben entlasten, sodass genug Zeit für die Pflegehandlungen und für den menschlichen Kontakt mit den Bewohner:innen bleibt. Denn das ist die zentrale Aufgabe des Pflegepersonals“, ist Nebois-Zeman überzeugt. Neue Technologien sollten immer transparent eingeführt und deren Nutzen für die Bewohner:innen laufend unabhängig überprüft und evaluiert werden, damit Grundrechte nicht auf der Strecke bleiben.