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Fachbereichsleiter Christian Aigner
Fachbereichsleiter Christian Aigner
04.04.2019

Armut hausgemacht

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz befeuert Armut

VertretungsNetz vertritt Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung. Christian Aigner ist Fachbereichsleiter Erwachsenvertretung und fasst anlässlich der Pressekonferenz der Armutskonferenz am 4. April 2019 die grundsätzlichen Einwände zusammen: „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist die Rückkehr zur Sozialpolitik des 19. Jahrhunderts. All die Errungenschaften, die durch das Modell der Mindestsicherung erreicht wurden, sind plötzlich vom Tisch gekehrt. Dem Beschämen der HilfeempfängerInnen ist wieder Tür und Tor geöffnet.“

Keine Beschäftigung, kein Bonus
Für viele Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung ist es unmöglich, einer geregelten Erwerbsarbeit nachzugehen. Daher ist schon jetzt die Mindestsicherung eine wichtige Grundlage für sie, um ein selbstbestimmtes Leben außerhalb einer Einrichtung führen zu können.
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht vor, dass 35 Prozent der Sozialhilfe-Leistung von der Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt abhängig sind. Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es eine Ausnahmebestimmung, wenn sie die Kriterien von Invalidität erfüllen. „Das klingt aufs Erste ganz wunderbar. Doch für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die von uns in der Erwachsenenvertretung mehrheitlich vertreten werden, machen es diese bürokratischen Vorgaben unendlich schwerer“, erklärt Christian Aigner.

Almosen: Behindertenbonus
Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten „Behindertenbonus“. Er soll den behinderungsbedingten Mehrbedarf einer Person abdecken. Aber auch hier gibt es hohe Zugangshürden und Einschränkungen. „Chancen, den Behindertenbonus zu erhalten, haben nur Menschen, deren Erwerbsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent gemindert ist. Auch diese Regelung stellt Menschen mit psychischen Erkrankungen vor große Probleme. Gleichzeitig lässt sie auch all jene außen vor, deren Beeinträchtigung ein geringeres Ausmaß beträgt, die aber dennoch einen erhöhten behinderungsbedingten Mehrbedarf haben“, erläutert Christian Aigner zwei wesentliche Kritikpunkte von VertretungsNetz.

Selbstbestimmung, bitte warten
Im Erwachsenenschutzgesetz ist Selbstbestimmung einer der höchsten Werte. Mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz rückt diese jedoch für viele Menschen mit Beeinträchtigungen wieder in weite Ferne. „Wenn es plötzlich nicht mehr um das Mindeste für das Lebensnotwendigste geht, sondern das Höchste, das ich monatlich kosten darf, dann lässt das nicht viel Raum für Selbstbestimmung. Es macht Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, zu permanenten Bittstellern, und das ist beschämend“, zeigt sich Christian Aigner empört.
Auch die Tatsache, dass vielfach Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt werden sollen, spielt hier eine nicht unbeträchtliche Rolle. Es macht eben einen Unterschied, ob ich die Miete von meinem Konto begleichen kann oder ob mein/e VermieterIn das Geld von der Sozialabteilung meiner Gemeinde erhält.

Wenn die Notlage Alltag ist
Menschen mit Beeinträchtigungen sind – im Vergleich zur restlichen Bevölkerung – wesentlich stärker von Armut betroffen. Für viele von ihnen ist die soziale Notlage kein vorübergehender Zustand, sondern Alltag. „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist für sie ein Schlag ins Gesicht. Denn statt einer besseren Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, bekommen sie nun neue Hindernisse bei der Antragstellung, gepaart mit einer antiquierten Definition von Behinderung und schlussendlich garniert mit Höchstsätzen für Leistungen“, so Christian Aigner. „Selbstbestimmung und Armutsbekämpfung rücken damit erneut in eine weit entfernte Zukunft.“

Links:

VertretungsNetz: Offener Brief zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Armutskonferenz - APA-OTS-Aussendung:
Chancen und Existenz sichern, nicht Leute weiter in den Abgrund treiben!