Zum Inhalt springen Zur Suche springen Direkt zur Seite Kontakt gehen
Dr. Peter Schlaffer
15.03.2003

Clearing in der Sachwalterschaft

Referat von Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft, bei der Veranstaltung des Vereins vom 30. Juni 2004 im Justizministerium
Von Dr. Peter Schlaffer

Die im Text angeführten Folien finden Sie in diesem Dokument.

Einleitung
Ich möchte Ihnen zu Beginn meines Beitrags „Clearing in der Sachwalterschaft" einige Daten vor Augen führen (Folie 4 – Sachwalterschaftszahlen insgesamt, letzte Daten von 1999).

Allein in den vergangenen 10 Jahren – 1993 zählte man noch ungefähr 25000 Sachwalterschaften, jetzt dürften es deutlich mehr als 35000 Sachwalterschaften sein, hat der Verein (Folie 5 und 6) seine Betreuungsleistungen von 2079 auf 4368 Klienten zum Stichtag Ende 2003 mehr als verdoppelt. In den letzten 10 Jahren haben wir den hauptberuflichen Anteil verdoppelt, den ehrenamtlichen Anteil verdreifacht.
Erst seit Beginn dieses Jahrtausends verfügt der Verein über den entsprechenden Anteil an jenen 140 Stellen, die in § 12 des VSPAG als Ressource für die Vereins-Sachwalterschaft bundesweit festgeschrieben sind.

Mit diesen rund 104 Betreuungsstellen und unter Einrechnung von rund (Folien 7 und 8) 700 ehrenamtlichen Mitarbeitern wurden ca. 5000 Klienten im Laufe des Jahres 2003 vertreten. Zusätzlich wurden etwa 3000 Beratungen durch die Vereins-Sachwalter durchgeführt.

Folie 9: Die Klientel des Vereins ist, von der Alterszusammensetzung her betrachtet, wesentlich jünger als jene Klientel, die von Prof. Pilgram in jener Studie über „Sachwalterschafts-Verfahren und ihre gerichtliche Erledigung" gefunden wurde.

Folie 10: Innerhalb des Vereins stehen im Focus jene Klienten, deren soziale Problematik und Existenzsicherung vorrangig sind, und bei denen die Intervention eines Vereins-Sachwalters mit seinen speziellen Kenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung der Situation führt.

Auf der anderen Seite müssen wir Fälle auch so auswählen, dass sie von unseren rund 700 ehrenamtlichen Sachwaltern übernommen werden können. Hier sind Klienten, die über gesicherte Wohn- und Lebensverhältnisse verfügen, die primäre Zielgruppe. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter kompensieren dabei den Mangel an geeigneten nahestehenden Sachwaltern, und setzen damit jene Idee um, die eigentlich an der Wiege der Vereins-Sachwalterschaft stand.
Seit vielen Jahren konstatieren wir, dass wir der Nachfrage der Gerichte nach namhaft gemachten Sachwaltern nicht entsprechen können.
Dies gilt sowohl für den Bereich der hauptberuflichen Klienten mit umfangreichen und komplexen Angelegenheiten, die besondere Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich der sozialen Arbeit erfordern, aber auch für jenen der ehrenamtlichen Sachwalterschaft.

Welche Maßnahmen mit dem Ziel, der Nachfrage der Gerichte besser zu entsprechen, schlagen wir vor?

1. CLEARING IM VORFELD EINES SACHWALTERSCHAFTS-VERFAHREN
Vordringlich erscheint uns, Clearing als erstes Element im Rahmen der Anregung eines SW-Verfahren einzusetzen (Folie 11). Wir wollen anregenden Einrichtungen und Institutionen und den anregenden Angehörigen bereits bei der Überlegung einer Anregung auf Durchführung eines Sachwalterschafts-Verfahrens eine Kooperation mit einem in der Region erfahrenen Vereins-Sachwalter anbieten.

  • Ziel wäre es bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die herangetragenen Probleme entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip

- mit dem Erfahrungswissen der Vereins-Sachwalterschaft zu bearbeiten,

- die konkreten Bedürfnisse der betroffenen Personen mit den zur Verfügung stehenden sozialen Diensten zu vernetzen,

- um im Rahmen der Zusammenarbeit aller um die betroffene Person bemühten Professionen und nahestehenden Personen möglichst oft Alternativen zu finden, die eine Durchführung eines Sachwalterschafts-Verfahrens unnötig erscheinen lassen.

 

  • Gelingt dies nicht, so bliebe für das Gericht immerhin der Nutzen für das dann eingeleitete Verfahren,

- dass die konkreten Bedürfnisse des Betroffenen und die daraus resultierenden Angelegenheiten über ein Sozial-Gutachten bekannt sind,

- eventuell als Sachwalter zur Verfügung stehende nahe Angehörige ausgeforscht, aufgeklärt und im Rahmen der erforderlichen Leistungen die Beratungskompetenz des Vereins in Anspruch nehmen können.

Insgesamt besteht aus Sicht des Vereins die begründete Annahme,

  • dass weniger oft Erstanhörungen durch den Richter, vielfach außerhalb des Gerichts, durchgeführt werden müssen
  • weniger oft medizinische Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen
  • die Anordnung einer Sachwalterschaft durch rechtzeitige sozialarbeiterische Intervention nicht erforderlich wird. Künftige Möglichkeiten wie Vorsorgevollmacht oder die Stellvertretung durch Angehörige und die Aufklärung und Werbung darüber können wesentliche Bausteine für Alternativen darstellen.

Da die Beratungsleistungen des Vereins von den Anregern freiwillig in Anspruch genommen werden sollen, befürchten wir auch keine datenschutzrechtlichen Probleme.

2. CLEARING IM RAHMEN DER VERFAHRENSVERTRETUNG
Diese Vorstellung über eine mögliche Beratungsleistung, die für die Dauer einiger Wochen im Vorfeld eines Verfahrens stattfinden soll, basiert natürlich auf der vereinsinternen Konzeption einer aktiven Verfahrensvertretung, die wir als zweites Clearing-Element weiterhin für jene Verfahren leisten wollen, die keine rasche Erledigung zulassen. Daher möchten wir die Ressourcen der Vereins-Sachwalterschaft unter möglichster Vermeidung der Besorgung dringlicher Angelegenheiten – auf neue Sachwalterschafts-Verfahren konzentrieren.

Ärzte, Schwestern und Angehörige stehen oft einem alten, verwirrten Menschen gegenüber und wissen nicht wie es weitergehen soll. Kann der Betroffene keine Angaben zur eigenen Person oder sozialen Situation machen, ist der Weg in die Sachwalterschaft vorgegeben. So werden häufig soziale und gesundheitliche Themen in solche der Sachwalterschaft umgewidmet, und die Voraussetzungen einer Sachwalterschaft – die mangelnde Fähigkeit zur Selbstbestimmung der Betroffenen – geraten aus dem Blickfeld.
Hier soll mit professioneller Verfahrensvertretung dem Betroffenen, dem Gericht und nicht zuletzt den Angehörigen Hilfestellung geleistet werden. Über viele Jahre hindurch haben wir mit unserer Verfahrensvertretung hohe Einstellungsquoten oder zumindest differenzierte Aufgabenkreise erreicht.
In vielen Berichten, z.B. über unseren „Pilotversuch Verfahrensvertretung" am Bezirksgericht Hernals oder zuletzt im Bericht der Geschäftsstelle Salzburg zum Schwerpunkt Verfahren haben wir unser Arbeitskonzept und praktische Fallbeispiele dargestellt.
Betroffene und Angehörige erleben ein Verfahren oft als bedrohlich und mysteriös. Sachliche Informationen verringern Ängste und tragen zu einer Beruhigung des Betroffenen und seiner Umgebung bei. Motivation und Bereitschaft naher Angehöriger, eine notwendige Sachwalterschaft zu übernehmen, können so gestärkt werden.

3. CLEARING MIT NAHESTEHENDEN SACHWALTERN
Als drittes Element eines möglichen Clearings steht der Gedanke, jene in § 4 VSPAG verankerte Beratungstätigkeit gegenüber nahestehenden Sachwaltern, die wie auch in der Pflege ihrer Angehörigen die quantitativ bedeutendste Leistung erbringen, über die derzeit nachfrageorientierte Beratung hinaus weiter auszubauen. In den Einzelfallberatungen wird oft sichtbar, wie sehr diese Angehörigen selbst durch einfache Berichte, Anträge auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen etc. überfordert sind. Hier ist, scheint uns, eine Qualitätsverbesserung durch gezielte professionelle Begleitung erforderlich.
Wir würden gerne in Zusammenarbeit mit den Gerichten Kurzlehrgänge entwickeln, auf die alle neu bestellten Sachwalter vom Gericht hingewiesen werden sollten.
Eine Sonderform dieses Clearings könnte auch die Beratung nahestehender Sachwalter bei wesentlichen Veränderungen im Lebensbereich behinderter Personen bieten, oder wenn das Gericht eine professionelle Hilfestellung für den Betroffenen und seinen Sachwalter vom Verein wünscht (Folie 12: Zusammenfassung der Clearing-Ziele).

AUSBLICK
Unabdingbar erscheint es uns diese 3 Konzeptelemente, die wir im Rahmen von Clearing anbieten wollen, also Beratung der Anreger, Verfahrensvertretung sowie Schulung und Beratung nahestehender Sachwalter in Modellprojekten zu erproben und mit sozialwissenschaftlicher Forschung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren (Folie 13).
Die Durchführung von Modellprojekten kostet Ressourcen. Ressourcen, die nicht von der Betreuung jener schwierigen hauptberuflich geführten Sachwalterschaften abgezogen werden können, wie wir wissen (Folie 14).
Eine ungebremste weitere Entwicklung von ständig steigenden Sachwalterschaften kostet ebenfalls Ressourcen. Neben den Ressourcen der Richter und Rechtspfleger geht es auch um die Ressourcen der Betroffenen – denn Sachwalterschaft kostet etwas.
Nicht zuletzt geht es aber um die Autonomie der Betroffenen, die es uns wert sein sollte, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Sachwalterschaft wieder eine „ultima ratio" wird.
Helfen Sie mit, den Wald, den man vor lauter einzelner Bäume nicht mehr sieht, zu verlassen. Clearing heißt auch Lichtung, und eine Lichtung haben wir nach der Entwicklung der letzten Jahre schon lange nicht mehr gesehen.

Die im Text angeführten Folien finden Sie hier