Alternativen in Ausbau
Während im Justizministerium an einer Reform des Sachwalterrechts gearbeitet wird, lassen zwei parlamentarische Anfragebeantwortungen zu aktuellen Zahlen darauf schließen, dass man mit dem Ausbau von Alternativen zu Sachwalterschaften auf dem richtigen Weg ist. „Clearing“ hat sich in diesem Zusammenhang als besonders erfolgreich erwiesen.
Im Rahmen von Clearing führen VereinssachwalterInnen im Vorfeld eines Sachwalterschaftsverfahrens ein ausführliches Gespräch mit Betroffenen und ihren Angehörigen. Ziel ist es, Betroffene ohne den Druck einer „behördlichen Situation“ in ihrer Alltagskompetenz kennenzulernen und zu eruieren, ob es Alternativen zu einer Sachwalterschaft, etwa durch Unterstützung aus dem sozialen Umfeld gibt. Das Ergebnis ist ein Bericht an das zuständige Gericht, der diesem als Ergänzung zu medizinischen Gutachten dient.
Sachwalterschaft ist ein weitreichender Eingriff in die persönlichen Rechte
Medizinische Gutachten fokussieren leider oft ausschließlich auf den kognitiven Defiziten einer Person. „Im Clearing verstehen wir Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention immer als Wechselwirkung zwischen persönlichen Defiziten und fehlender Unterstützung aus dem Umfeld. Denn Behinderung entsteht immer erst dort, wo persönliche Defizite nicht mehr durch Unterstützung ausgeglichen werden können“, so Vereinssachwalter Mag. Robert Müller von VertretungsNetz - Sachwalterschaft (Graz).
VereinssachwalterInnen beklagen, dass Behörden voreingenommen gegenüber Menschen mit Behinderung sein können. Eine kognitive Beeinträchtigung genügt schon, um zu unterstellen, dass eine Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten nötig sei und ein Verfahren angeregt wird. Dahinter steckt ein überspanntes Sicherheitsdenken sowie der Wunsch nach einem reibungslosen Ablauf bei Amtsgeschäften. „Behörden, die Unterstützungsleistungen der Behindertenhilfe verwalten, könnten dagegen ihren Betrieb von vornherein darauf ausrichten, dass alle AntragstellerInnen eben Menschen mit Beeinträchtigungen sind“, rät Robert Müller.
Eine Sachwalterschaft wird oft als harmlose Hilfe für Betroffene gesehen, die im Zweifelsfall nur gut sein kann, weiß Robert Müller. Dass Sachwalterschaft jedoch noch immer mit einer – meist umfassenden – Beschränkung der Handlungsfähigkeit verbunden ist und einen schmerzlichen Eingriff in die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung darstellt, wird gerne verschwiegen bzw. ausgeblendet. Dabei benötigen Betroffene oft nur ein wenig Unterstützung in einem Teilbereich des Alltagslebens, wie etwa bei finanziellen Angelegenheiten.
Positive Entwicklungen der letzten Jahre
Doch immer mehr Menschen beschäftigen sich mit den Grenzen der eigenen Handlungsfähigkeit, vor allem im höheren Alter. So wurden im Jahr 2014 um 27% (12.393) mehr Vorsorgevollmachten neu registriert als im Jahr davor. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, welche Vertrauensperson die persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Vertretung durch eine/n nächste/n Angehörige/n ist eine der möglichen Alternativen zu einer Sachwalterschaft, wenn schon eine Beeinträchtigung besteht. Die Zahl der sogenannten Angehörigenvertretungen stieg 2014 im Vergleich zu 2012 um 40% - ein beachtlicher Zuwachs.
Erfolgreiches Clearing
Seit 2013 wird Clearing flächendeckend an allen Bezirksgerichten angeboten. Derzeit wird in 43% der Bestellungsverfahren ein Clearing durchgeführt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Verfahrenseinstellung kommt, ist mit Clearing doppelt so hoch als ohne Clearing. Ca. ein Drittel aller Sachwalterschaften kann so verhindert werden. Ein Erfolg, der sich durch „Clearing Plus“, derzeit als „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ im Modellbetrieb, auf zwei Drittel steigern lässt. Bei der „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ werden Betroffene über einen längeren Zeitraum hinweg unterstützt, Alternativen zu einer Sachwalterschaft zu finden. Ein wissenschaftlicher Evaluationsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie zu dem Modellprojekt wird demnächst genaueres Zahlenmaterial liefern.
Im Justizministerium ist man von den Erfolgen des Clearing-Ansatzes überzeugt. Der Sektionschef für Zivilrecht, Dr. Georg Kathrein, äußerte kürzlich in einem ORF-Beitrag, Clearing habe sich sehr bewährt und werde im Zuge der Sachwalterschaftsreform ausgebaut. Auch Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter stellte im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung in Aussicht: „Der bei den Sachwaltervereinen angesiedelten Clearingstelle soll im Hinblick auf die Vermeidung einer Sachwalterschaft und deren Alternativen eine wesentliche Schlüsselrolle zukommen.“
Links:
Sachwalterschaften 2012-2015 Parlamentarische Anfrage vom 13.05.2015 und Beantwortung
Sachwalterschaften. Parlamentarische Anfrage vom 09.07.2015 und Beantwortung