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17.01.2020

Die eigenen Eltern klagen müssen

VertretungsNetz fordert dringende Reform des Unterhaltsrechts

Menschen mit Behinderungen können gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu verklagen – auch, wenn sie längst volljährig sind. In Wien verhältnismäßig neu, ist dies in anderen Bundesländern schon seit langem eine übliche, beschämende Praxis.

Marlene Reisig (Name geändert) ist 22 Jahre alt. Zu ihrer intellektuellen Beeinträchtigung kam im Jugendalter eine psychische Erkrankung. Mit Frau Reisigs Volljährigkeit wurde eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (vormals: Sachwalterschaft) für sie bestellt. Durch diese Unterstützung und mit dem Anspruch auf Mindestsicherung schaffte Frau Reisig einen großen Sprung in die Selbständigkeit: Sie konnte aus der Wohneinrichtung für junge Erwachsene in eine eigene Wohnung übersiedeln. Die Freude hielt jedoch nicht lange an: Die Magistratsabteilung 40, zuständig für die Auszahlung der Mindestsicherung in Wien, verlangt nun von Frau Reisig, ihre Mutter auf Unterhalt zu verklagen. Konkret werden 280 Euro monatlich gefordert.

Auch die Mutter von Frau Reisig ist geschockt: Sie arbeitet als Verkäuferin, muss pendeln und hat drei weitere Kinder unter 18 Jahren zu versorgen. Nun ist sie ratlos, wie sich das in Zukunft finanziell ausgehen soll. Der Erwachsenenvertreterin von Frau Reisig sind die Hände gebunden: Wenn sie die Klage nicht einbringt, wird die Leistung ihrer Klientin entsprechend gekürzt, ihr Lebensunterhalt kann so nicht mehr abgedeckt werden.

„Seit der Novelle der Mindestsicherung 2018 kann auch in Wien von erwachsenen Menschen mit Behinderungen verlangt werden, dass sie ihre Eltern auf Unterhalt verklagen, wenn sie als „nicht selbsterhaltungsfähig“ gelten. Der Druck ist hoch, denn wenn sich die Betroffenen weigern, wird die Leistung empfindlich gekürzt. Nach unseren Beobachtungen wird die Bestimmung nun immer öfter auch vollzogen, und zwar bei Personen bis zum 25. Lebensjahr“, erklärt Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.

Beschämende Vollzugspraxis ist in Niederösterreich Alltag

Behörden in anderen Bundesländern gehen noch schärfer vor: In Niederösterreich werden längst volljährige Betroffene sogar gezwungen, ihren Eltern einen Teil der – oftmals geringen – Pensionsleistungen per Unterhaltsklage wegzunehmen:

Manuel Grabner (Name geändert) ist 32 Jahre alt. Zu seiner intellektuellen Beeinträchtigung kam eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund von Missbrauchserfahrungen in der Kindheit. Die Erwachsenenvertreterin von Herrn Grabner beantragte Mindestsicherung und organisierte eine Wohnassistenz. Mit dieser Unterstützung konnte Herr Grabner aus der Behinderteneinrichtung in eine eigene Wohnung übersiedeln und weitgehend selbstständig leben. Die Behörde verlangte jedoch sogleich von Herrn Grabner, seinen Vater auf Unterhaltszahlungen zu klagen. Der Vater bezieht eine Invaliditätspension und hat Schulden aus früheren Jahren zu begleichen. Die Schulden werden von der Behörde jedoch nicht berücksichtigt: 360 Euro im Monat soll er nun für seinen Sohn bezahlen.

„Erwachsene Menschen mit Behinderungen gelten ihr Leben lang als Kinder – das widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Und dann wird noch von den Eltern verlangt, als Lückenbüßer für den Sozialstaat einzuspringen. Das ist beschämend! Und da reden wir noch gar nicht von der massiven emotionalen Belastung der Familienbeziehungen, wenn die eigenen Eltern verklagt werden müssen“, kritisiert Gschaider. „Sogar wenn das Verhältnis zerrüttet ist und die KlientInnen keinen Kontakt mit ihren Eltern wollen, beharrt die Behörde auf der Pflicht zur Klage.“

Durch eine Änderung der entsprechenden Bestimmung zum Unterhalt im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) könnte diese Praxis der Behörden beendet werden. „Wir sind erfreut über die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, in diesem Bereich etwas für die Betroffenen zu tun, so Gschaider. „Es bleibt zu hoffen, dass hier möglichst bald die Notbremse gezogen wird, denn unsere ErwachsenenvertreterInnen berichten von vielen dramatischen Fällen“.

Soziale Absicherung muss neu gedacht werden

Im Regierungsprogramm genannt ist darüber hinaus eine – leider noch wenig konkretisierte – soziale „Absicherung für Menschen mit Behinderungen“. Aus Sicht von VertretungsNetz braucht es auf jeden Fall Lohn statt Taschengeld für Personen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind. Es müssen aber auch endlich erwachsene Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sozial abgesichert werden, wenn sie dauerhaft nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Denn die Logik von Mindestsicherung oder Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden Notlage „arbeitsfähiger“ Menschen aus.

Fachbereichsleiter Gschaider appelliert an die Bundesregierung: „Die Reform der sozialen Absicherung von Menschen mit Behinderungen muss mit der dringend notwendigen Sanierung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes verbunden werden. Wir müssen die Betroffenen rasch aus der Armutsfalle holen.“