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02.08.2006

Ein neues Sachwalterrecht

Neue Regelungen ab Juli 2007
Im Juni 2006 wurde vom Österreichischen Parlament eine umfassende Reform des Sachwalterrechts (1984) beschlossen, die mit 1. Juli 2007 umgesetzt wird.
Wesentliche Ziele sind, dem starken Anstieg der Sachwalterschaften gegenzusteuern sowie den persönlichen Kontakt zu Betroffenen zu intensivieren und deren Autonomie zu erhöhen.
Mit dem Gesetz wird der Bereich der Personensorge umfassender als bisher geregelt: Festgelegt wird eine Höchstzahl von Sachwalterschaften, die Rechtsanwälte, Notare (maximal 25 Fälle) oder auch andere Personen (maximal 5 Fälle) übernehmen dürfen. Damit wird der persönliche Kontakt zu den von Sachwalterschaft Betroffenen intensiviert – hier sollen verstärkt Vereinssachwalter zum Einsatz kommen.
Ein wichtiger Eckpunkt ist dabei auch die nun gesetzlich verankerte Pflicht zum persönlichen Kontakt mit Betroffenen.

Mehr Beratung
In den Regelbetrieb gehen die Ansätze über, die der Verein im Bereich des Pilotprojekts Clearing bei den Bezirksgerichten gesetzt hat: Dabei wird u. a. umfassende Beratung für Anreger oder Betroffene von Sachwalterschaften geboten und aktiv nach Alternativen zu dieser Maßnahme gesucht. So kann das Clearing sowohl dazu beitragen, dass Sachwalterschaften vermieden werden oder der Bereich der zu regelnden Angelegenheiten im Umfang präziser festgelegt wird.

Vorsorgevollmacht und Angehörigenvertretung
Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten zu können, für den Fall, dass eine Person bestimmte Bereiche in ihrem Leben für eine bestimmte Zeit oder überhaupt nicht mehr alleine regeln kann.
Ebenso möglich ist nun, dass ein Angehöriger Vertretungsaufgaben übernehmen kann. Denn oft geht es um die Klärung von Versicherungs- und Sozialansprüchen. Jetzt können nahe Angehörige sich um diese Angelegenheiten – etwa die rechtzeitige und vollständige Einreichung nötiger Unterlagen - kümmern, falls jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung dazu nicht selbst in der Lage ist. 

Links:
DSA Mag. Dr. Monika Vyslouzil: Neue Aufgaben für die Vereinssachwalterschaft, in Zeitschrift für Familienrecht (FamZ), Sept 2006

bizeps – Mag. M. Krispl: Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 kundgemacht – Der große Schritt in ein rundum erneuertes Sachwalterrecht ist getan.