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P. Schlaffer im Pressegespräch, 26.02.2018
P. Schlaffer im Pressegespräch, 26.02.2018
02.03.2018

Erwachsenenschutzgesetz kommt

Finanzierung für 2018 und 2019 gesichert

Der Poker rund um das Erwachsenenschutzgesetz ist beendet. Das Gesetz wird mit 1. Juli 2018 in Kraft treten. Die Finanzierung für die Jahre 2018 und 2019 ist gesichert.

„Ich bin erleichtert, dass die Angelegenheit so schnell diese erfreuliche Wendung genommen hat“, äußert sich Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz. Der Verein hatte Mitte Februar sämtliche Vorbereitungen zur Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes stoppen müssen, da eine Verschiebung des Inkrafttretens um zwei Jahre mangels Finanzierbarkeit angekündigt wurde.

Schnelles Umdenken

Protest und Unverständnis über ein Verschieben des Inkrafttretens dieses wichtigen Gesetzes, das Menschen mit psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen mehr Autonomie und Selbstbestimmung bringen soll, folgten unmittelbar von sehr vielen Organisationen. „Es war für uns als künftiger Erwachsenenschutzverein sehr hilfreich, dass das Einfordern der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes von einer so breiten Basis getragen wurde“, erzählt Schlaffer. „Nur so konnte dieser Zustand der Ungewissheit kurz gehalten werden. Nachdem nun klar ist, dass das Gesetz wie geplant in Kraft treten und auch die nötige Finanzierung sichergestellt wird, können wir uns wieder voll und ganz auf die Vorbereitungsarbeiten konzentrieren.“

Rückkehr zu realistischer Kostenschätzung

Erfreulich an der medialen Debatte ist, dass seitens des Justizministers ein Bekenntnis zur Kostenschätzung in der Version der „Wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ des Begutachtungsentwurfes erfolgte. „Dabei handelt es sich um eine seriöse Berechnung. Beispielsweise sind darin die Kosten der Bewohnervertretung für die Vertretungsarbeit in Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger berücksichtigt, die aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes anfallen werden.“ zeigt sich Peter Schlaffer erfreut.

Gerichte nicht vergessen

„Ein Gesetz lebt mit seiner Vollziehung. Daher ist es wichtig, dass sowohl die Erwachsenenschutzvereine als auch die Gerichte mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, um eine gute, qualitätsvolle Arbeit leisten zu können“, so der Geschäftsführer von VertretungsNetz abschließend.