Was ändert sich für die Einrichtungen?
Seit mittlerweile 10 Jahren melden Einrichtungen Freiheitsbeschränkungen und deren Aufhebung gemäß Heimaufenthaltsgesetz an die Bewohnervertretung. Neue technische Möglichkeiten und der Wandel in der Pflegepraxis führen nun zu Änderungen in der Meldepraxis – mit einigen Vorteilen für die Einrichtungen. Hier informieren wir über die kommenden technischen Umstellungen.
Konkret wird es ab 11. Jänner 2016 drei verschiedene Möglichkeiten geben, Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung zu melden: über die neue und verbesserte Webapplikation, über das „Datennetz der Medizin“ oder direkt über eine sogenannte EDI-Schnittstelle in der elektronischen Pflegedokumentation. Gemeinsam ist den drei Meldemöglichkeiten der Transfer von sensiblen BewohnerInnendaten über eine jeweils sichere Datenleitung. Meldungen per Fax sind angesichts der neuen technischen Möglichkeiten nur mehr für eine Übergangszeit und in Ausnahmefällen vertretbar (Gesundheitstelematikgesetz).
Meldung über Internet
Auch die neue Webapplikation wird wie bisher über unsere Homepage erreichbar sein. Doch Achtung: Bisherige Login-Daten werden ab 06.01.2016 inaktiv. Zwischen 06.01.2016 und 11.01.2016 ist es aufgrund der technischen Umstellung nicht möglich, Freiheitsbeschränkungen per Web zu melden. Einrichtungen, die danach auf diese Weise melden wollen, senden ein ausgefülltes <link fileadmin user_upload meldung_fb_ab_2016 anforderung_logindaten_und_datenschutzerklaerung.pdf _blank download>Anforderungsformular samt Datenschutzerklärung per Post an die Bewohnervertretung, um ihre neuen Login-Daten zu erhalten.
Die überarbeitete Webapplikation bietet der Einrichtungsleitung einen besseren Überblick über die vorgenommenen Meldungen. Vorgenommene und beendete Beschränkungen der letzten 18 Monate können als Liste erstellt, exportiert, gespeichert und ausgedruckt werden. Einmal eingegebene Stammdaten der BewohnerInnen bleiben erhalten, sodass sie bei Aufhebung oder Verlängerung der Beschränkungen wiederverwendet werden können.
Meldung über DaMe
DaMe („Datennetz der Medizin“) ist ein Produkt der Firma A1 zur Übermittlung von sensiblen Gesundheits- oder PatientInnendaten (z.B. Laborbefunde) zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von ELGA. Wird DaMe benutzt, besteht auch die Möglichkeit, direkt aus der Pflegedokumentation Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung zu melden.
Meldung über eine elektronische Schnittstelle zur Bewohnervertretung
Vorteile bietet die Meldung von Freiheitsbeschränkungen über eine elektronische Schnittstelle („EDI“, Electronic Data Interchange). Mittels dieser Schnittstelle kann direkt aus der internen elektronischen Pflegedokumentation der Einrichtung an die Bewohnervertretung gemeldet werden. Um „EDI“ nutzen zu können, muss eine Spezifikation in das elektronische Dokumentationssystem der Einrichtung eingearbeitet werden. Diese steht hier in den nächsten Tagen zum Download bereit.
Die Vorteile von EDI liegen auf der Hand: Zum einen entstehen keine Fehler bei der Eingabe von Stammdaten der Einrichtung bzw. der BewohnerInnen. Zum anderen erfolgt der Versand direkt und ohne Zeitverlust durch zusätzliche Dateneingabe.
Nähere Informationen zu allen neuen Meldemöglichkeiten erhalten Interessierte bei der Bewohnervertretung. Auf unserer Homepage werden wir laufend über den Stand der Umsetzung informieren.
Dokumente:
<link fileadmin user_upload meldung_fb_ab_2016 informationsblatt_web-applikation.pdf _blank download>Informationsblatt zur Web-Applikation
<link fileadmin user_upload meldung_fb_ab_2016 anforderung_logindaten_und_datenschutzerklaerung.pdf _blank download>Anforderungsformular für Login-Daten inkl. Datenschutzerklärung
Link:
Bewohnervertretungen der anderen Vereine