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19.01.2017

Gleicher Rechtsschutz für alle Kinder und Jugendlichen

Die Novellierung des Heimaufenthaltsgesetzes soll eine bestehende Rechtslücke schließen.

Nicht alle Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die in Betreuungseinrichtungen untergebracht sind, können bei Freiheitsbeschränkungen auf die Wahrung ihrer Rechte durch die Bewohnervertretung zählen. Ein Umstand, der für Kritik sorgt und der mit der Novellierung des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) geändert werden sollte. Doch die Reform stockt.

Hanna ist 14 Jahre alt. Sie zeigt autistische Verhaltensweisen und lebt in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Wenn Hanna in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt wird, zum Beispiel indem sie durch Einsperren am Verlassen ihres Zimmers gehindert wird, dann können die Bewohnervertreterinnen tätig werden und gegen diese Beschränkung, wenn nötig auch gerichtlich, vorgehen.

Ganz anders wäre die Situation, wenn Hanna in einer Einrichtung wohnen würde, die zur Kinder- und Jugendhilfe zählt. Dann könnte Hanna genauso beschränkt werden, aber die Bewohnervertreter könnten nichts für sie tun, weil das HeimAufG in dieser Einrichtung nicht gilt. „Eine völlig unverständliche Situation. Warum können wir für ein Kind bei einer Freiheitsbeschränkung einschreiten und bei dem anderen nicht? Die Freiheitsbeschränkung an sich ist die gleiche, nur die Zuordnung der Einrichtung ist eine andere“, zeigt sich Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung, irritiert über die derzeitige rechtliche Konstruktion.

Die Bewohnervertreterinnen erleben in ihrer Arbeit immer wieder eine Reihe von Missständen, wenn es um Freiheitsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen geht. Ihre Aufgabe ist es, die Notwendigkeit dieser Freiheitsbeschränkungen zu hinterfragen und Verbesserungen für Kinder und Jugendliche einzufordern. Mitunter bringen sie auch Anträge bei Gericht zur weiteren Überprüfung ein. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können sich derzeit, aufgrund der geltenden Gesetzeslage, dieser unabhängigen Kontrolle durch die Bewohnervertretung entziehen. Ein Umstand, der nicht im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist, wie die vielfach geäußerte Kritik zeigt.

Kritik vom Menschenrechtsbeirat

Doch nicht nur die Bewohnervertretung bemängelt die bestehende Rechtslücke und fordert den gleichen Rechtsschutz für Kinder und Jugendliche, unabhängig davon in welcher Einrichtung sie untergebracht sind. Auch der Menschenrechtsbeirat empfahl dem Gesetzgeber, die bestehende Ausnahmeklausel des HeimAufG zu streichen. Denn die Differenzierung sei sachlich nicht gerechtfertigt. Es gelte sich am Kindeswohl zu orientieren, und daher sollte der Rechtsschutz zugunsten der Minderjährigen mit Beeinträchtigungen vereinheitlicht werden.

Novelle des HeimAufG dringend notwendig

Das Justizministerium hatte auf die vielfach geäußerte Kritik von Bewohnervertretung, Menschenrechtsbeirat, Volksanwaltschaft und anderen reagiert und plante eine Novelle des HeimAufG. Ursprünglich sollte sie zusammen mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz beschlossen werden. Doch dieser Prozess ist ins Stocken geraten. Im Ministerrat vom 17. Jänner 2017 wurde zwar die Regierungsvorlage zum Erwachsenenschutzgesetz verabschiedet, aber ohne Ausweitung des HeimAufG. „Die Stärkung des Rechtsschutzes für alle Kinder und Jugendlichen, die in Einrichtungen leben, darf keinesfalls unter den Tisch fallen“, sagt Susanne Jaquemar. „Wir brauchen dringend die Novellierung des HeimAufG, um als Bewohnervertreterinnen und Bewohnervertreter für alle Kinder und Jugendlichen erfolgreich tätig werden zu können und für sie Verbesserungen zu erreichen. Die Bewohnervertretung kann mit Nachdruck Veränderungen einfordern, weil sie unabhängig ist. Daher appelliere ich an alle politisch Verantwortlichen, diese Novelle gemeinsam mit dem Erwachsenenschutzgesetz zu beschließen und die dafür erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen!“

Links: Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates