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Eine Patientin sitzt auf einem Krankenhausbett und schaut aus dem Fenster ins Licht

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14.07.2022

Grundrechte für Patient:innen in der Psychiatrie gestärkt

VertretungsNetz begrüßt die Reform des Unterbringungsgesetzes.

Das Unterbringungsgesetz regelt den zwangsweisen Aufenthalt von Menschen mit psychischen Erkrankungen an einer psychiatrischen Abteilung. Mit der nun beschlossenen Novelle wird das 30 Jahre alte Gesetz mit dem Erwachsenenschutzrecht und der UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend in Einklang gebracht.

Bernhard Rappert, Fachbereichsleiter der Patientenanwaltschaft bei VertretungsNetz, zeigt sich mit den Neuerungen im Wesentlichen zufrieden. Einige langjährige Forderungen der Patientenanwaltschaft werden nun umgesetzt, die Grundrechte der Patient:innen damit gestärkt.

Patient:innen haben künftig das Recht, eine Vertrauensperson zu wählen, die sie unterstützt. „Auch wenn Vertrauenspersonen von manchen psychiatrischen Abteilungen schon bisher in den Behandlungsprozess eingebunden wurden, war das keineswegs überall so üblich. Nun ist es rechtlich verbindlich vorgesehen.“ Auch, dass man sich explizit darum bemühen muss, dass die Patient:innen auch nach der Entlassung weiterhin möglichst gut betreut werden, ist ein wichtiger Impuls des Gesetzgebers.

„Ganz essenziell ist der verbesserte Rechtsschutz bei Zwangsbehandlungen. Derzeit dürfen Menschen, denen die Fähigkeit einer selbstbestimmten Entscheidung abgesprochen wird, meist auch dann medikamentös behandelt werden, wenn sie dies ablehnen.“, erklärt Rappert. So werden immer wieder, auch unter Anwendung von Körperkraft oder Gurtfixierungen, zwangsweise Medikamente verabreicht. „Dass das Gericht dann im Nachhinein eine solche Maßnahme überprüfen kann, bringt den betroffenen Personen relativ wenig.“ In Zukunft soll das Gericht schon im Vorhinein beigezogen werden, wenn Patient:innen dies beantragen. „Welches Verhalten als „Antrag“ zu werten ist, beantwortet der Gesetzgeber aber nicht – das wird die Rechtsprechung klären müssen.“, so Rappert.  

Eigene Regeln für Kinder und Jugendliche

Immer wieder kommt es vor, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, die von den Ärzt:innen als „alterstypisch“ bewertet werden. Beispiele sind ein kurzes Festhalten durch eine oder mehrere Pflegepersonen, oder ein Einsperren im „Auszeitraum“. Solche Maßnahmen finden dann ohne jeden Rechtsschutz statt, häufig wissen nicht einmal die Eltern Bescheid.

„Derartige Beschränkungen können durchaus ihre Berechtigung haben. Wichtig ist aber, dass sie transparent und nur unter Einbindung der Patientenanwaltschaft und der Eltern vorgenommen werden“, meint Rappert. Er zeigt sich erfreut, dass der Gesetzgeber jede Art von Freiheitsbeschränkung nunmehr unter den Schutz des Gesetzes stellt. „Damit wird eine wichtige Forderung der Patientenanwaltschaft umgesetzt, die für alle Beteiligten zu mehr rechtlicher Klarheit führt.“ 

Auch, dass andere „alterstypische“ Einschränkungen wie die Abnahme des Handys oder die Beschränkung des Ausgangs ins Freie nunmehr transparent vorzunehmen sind und stets die Eltern informiert werden müssen, ist eine begrüßenswerte Verbesserung.

Datenweitergabe streng limitieren

Ein wesentlicher Punkt der Novelle betrifft den Datenschutz und die Weitergabe von Informationen über untergebrachte Patient:innen. Rappert warnt vor einem Ausufern der Datenweitergabe: „Eine Einweisung in die Psychiatrie erfolgt, ohne dass ‚etwas passiert‘ ist, allein aufgrund einer Gefährdungsprognose. Die Betroffenen befinden sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Informationen über solche Akutzustände haben selten eine langfristige Relevanz. Dennoch gestattet es das Gesetz, dass solche Informationen ohne inhaltlichen Zusammenhang zum Beispiel für ein Strafverfahren gegen die betroffene Person weitergegeben werden. „Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen, führt zu Stigmatisierung und im schlimmsten Fall dazu, dass sich Menschen aus Sorge wegen einer solchen Datenweitergabe nicht rechtzeitig medizinische Hilfe holen“, kritisiert Rappert. Er befürchtet, dass diese Regelung den Sicherheitsgedanken des Gesetzes konterkariert.

Viel wichtiger wäre es, Gefährdungsprognosen treffsicherer zu machen: Durch Aus- und Weiterbildung des Klinikpersonals und vor allem durch Ressourcen. „Wenn Ärzt:innen viel zu wenig Zeit haben, um seriös zu beurteilen, ob aufgrund einer Erkrankung eine Gefahr besteht, dann kommt es zwangsläufig zu Fehlentscheidungen – dies vor allem zu Lasten der Freiheit“, so Rappert. Mit mehr qualifiziertem Personal und modernen Raumkonzepten für die Psychiatrie könnte man wirkungsvoll für mehr Sicherheit sorgen.