Zum Inhalt springen Zur Suche springen Direkt zur Seite Kontakt gehen
© Nailia Schwarz, Shutterstock
© Nailia Schwarz, Shutterstock
21.06.2018

Kinder haben Rechte!

Die Bewohnervertretung schützt ab Juli das Recht auf Bewegungsfreiheit von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen leben.

Immer wieder begegnen die BewohnervertreterInnen im Zuge ihrer Kontrolltätigkeit in Einrichtungen auch Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden. Die Zuständigkeit war bisher oft ein Streitpunkt. „Wir haben immer gesagt, dass es auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfeträger eine externe, unabhängige Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen durch die Bewohnervertretung braucht, weil diese auch bei Minderjährigen angewendet werden“, schildert Fachbereichsleiterin Susanne Jaquemar die Situation. „Die Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes schafft hier nun eine klare Zuständigkeit für die Bewohnervertretung und Rechtssicherheit für Minderjährige.“

Rechtsschutz sicherstellen – Zukunft gestalten
Jede Freiheitsbeschränkung ist ein Erfahren von Gewalt. Ganz gleich, ob es sich um ein Festhalten, ein Festbinden oder die Beschränkung durch Medikamente handelt. Die Betroffenen erleben eine Form von Zwang, der sie zum Aufgeben eines unerwünschten Verhaltens bringen soll. Gleichzeitig ist damit auch ein Gefühl von Ohnmacht verbunden. „Die große Gefahr bei Kindern und Jugendlichen ist, dass sie sich an die Beschränkungen gewöhnen. Und das ist fatal, weil dadurch wichtige Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden“, erläutert Susanne Jaquemar den Effekt von Freiheitsbeschränkungen bei Minderjährigen.
Die BewohnervertreterInnen kommen nun ab Juli mit einem klaren gesetzlichen Auftrag in die Einrichtungen. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört es, die Bestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes zu überprüfen und, wenn notwendig, ein gerichtliches Überprüfungsverfahren einzuleiten. Sie hinterfragen vor Ort: Warum werden Maßnahmen gesetzt? Worin besteht die Notwendigkeit? Ist eine Alternative möglich?

Gesetzesnovelle
Mit 1. Juli tritt die lang ersehnte Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes in Kraft. Sie beinhaltet als ganz wesentlichen Punkt die neue Zuständigkeit der Bewohnervertretung in Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger. Entscheidend für die Bewohnervertretung ist auch, dass im Vorfeld die offenen Fragen der Finanzierung zur Umsetzung des Gesetzes geklärt werden konnten.
„Wir können endlich für alle in Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen den Schutz ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit sicherstellen“, ist Susanne Jaquemar erfreut. „Wir haben die große Chance, als parteiliche VertreterInnen der Kinder und Jugendlichen ihre Zukunft mitzugestalten. Durch unsere Arbeit wird es für sie möglich, neue Erfahrungen zu sammeln und einen Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben zu machen“, zeigt sich Susanne Jaquemar zuversichtlich.


Weitere Informationen
Gesetzestext Heimaufenthaltsgesetz ab 01.07.2018 (PDF)

Broschüre: Das Heimaufenthaltsgesetz. Erweiterung des Geltungsbereichs auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger (Hrsg. BMVRDJ, PDF)