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Foto: Junges Mädchen mit Maske schaut aus verschlossenem Fenster hinaus

© iStock: ridvan_celik

09.12.2021

Mängel im System – junge Menschen zahlen den Preis

VertretungsNetz kritisiert zum Tag der Menschenrechte mangelhafte psychiatrische Versorgung und Freiheitsbeschränkungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen.

VertretungsNetz rückt zum Tag der Menschenrechte die Kinder in den Fokus: Fehlende Ressourcen bei niedergelassenen Kinder- und Jugend-PsychiaterInnen und mangelhafte Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes erschweren Kindern und Jugendlichen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung den Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben.

Immer mehr Studien bestätigen, was sich schon lange abzeichnet: Kindern und Jugendlichen macht die Dauer der Corona-Pandemie, insbesondere die zahlreichen Lockdowns, zu schaffen. Die Zahl der der psychisch erkrankten Minderjährigen steigt kontinuierlich an. Aber nicht immer muss der Auslöser für eine psychische Erkrankung eine Pandemie sein: Mobbing, die Trennung der Eltern, Gewalterfahrungen oder der Tod eines Angehörigen können den emotionalen Ausnahmezustand einleiten. Und dann geraten viele Betroffene in einen Systemkreislauf, aus dem sie nur schwer wieder ausbrechen können.

Fehlende Kinder- und JugendpsychiaterInnen
Brauchen Kinder- und Jugendliche psychiatrische Unterstützung, stehen sie und ihre Familien in Österreich vor mehreren Hürden: „Erkrankte Kinder werden häufig zu spät bei einem Psychiater vorstellig. Sei es aus falscher Scham der Eltern oder weil es einfach keinen Platz in einer Kassenordination gibt. Dadurch kommt es zu eigentlich vermeidbaren Psychiatrieaufenthalten in einem überlasteten System“, erklärt Bernhard Rappert, Fachbereichsleiter Patientenanwaltschaft bei VertretungsNetz. „Wir fordern daher schon lange mehr ambulante außerstationäre Behandlungsmöglichkeiten und ein flächendeckendes Angebot an Kassenordinationen mit Kinder- und JugendpsychiaterInnen.“

In den psychiatrischen Einrichtungen stoßen die jungen PatientInnen auf neuerliche Hürden, die von den PatientenanwältInnen von VertretungsNetz immer wieder angeprangert werden: „Wir sehen, dass vorhandene Betten in den kinderpsychiatrischen Abteilungen leer bleiben müssen, weil kein Fachpersonal vorhanden ist“, kritisiert Rappert. Im Extremfall werden ganze Stationen gesperrt. Man behandelt die Minderjährigen notgedrungen auf Erwachsenenstationen in einer ungeeigneten Umgebung und ohne spezialisiertes Personal. Oder man muss die jungen PatientInnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt entlassen, sodass sie nur unzureichend stabilisiert sind. Der Patientenanwalt stellt klar: „VertretungsNetz – Patientenanwaltschaft fordert die Politik auf, die nötige Infrastruktur auszubauen und attraktivere Arbeitsbedingungen für das medizinische Fachpersonal zu schaffen. Denn immerhin: Laut Rechtsprechung der letzten Jahre haben Jugendliche ein Recht darauf, auf einer Kinder- und Jugendstation behandelt zu werden. Dieses Menschenrecht darf ihnen nicht verwehrt werden!“ Solange das nicht geschieht, landen Kinder und Jugendliche oft immer tiefer in einer Krise, die letztendlich das familiäre System überfordert und sie in eine Kinder- und Jugendeinrichtung führt.

Entwicklungsperspektiven in Kinder- und Jugendeinrichtungen verbessern
Besonders betroffen sind Kinder- und Jugendliche mit psychischer und intellektueller Beeinträchtigung aus Betreuungseinrichtungen, die unter Umständen nicht nur unter einer mangelhaften psychiatrischen Versorgung leiden, sondern auch noch mit einer zum Teil unzureichend professionellen Betreuung zu kämpfen haben. Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung erklärt: „Die Bewohnervertretung sieht, dass gerade in jenen Einrichtungen, in denen professionelle Betreuungs- und Krisenkonzepte fehlen, vermehrt massive Freiheitsbeschränkungen vorgenommen werden. Die Lebenssituation der jungen Menschen verschlimmert sich, und sie werden von dort vermehrt in die Psychiatrie eingewiesen. Eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben wird auf diese Weise oft genommen.“

Immer wieder beobachten BewohnervertreterInnen von VertretungsNetz eine Reihe von Unverhältnismäßigkeiten, wenn es um Freiheitsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen geht: So wurde einem jungen Teenager bei Impulsdurchbrüchen wiederholt eine Decke „zur Beruhigung“ über den Kopf geworfen. Er musste häufig eingesperrt in seinem Zimmer verweilen oder wurde festgehalten. „Das Festhalten ist keineswegs eine liebevolle Umarmung, wie wir es aus dem familiären Umfeld kennen. Im Gegenteil, man ergreift die Arme und/oder Beine des Kindes, dreht sie auf den Rücken oder zwingt den jungen Menschen auf den Boden“, veranschaulicht Jaquemar die Freiheitsbeschränkung. Auch das Gericht stellte fest, dass die gesetzten Maßnahmen eindeutig unzulässige Freiheitsbeschränkungen waren, die dem Kindeswohl widersprechen und eine Retraumatisierung hervorrufen können.

Die Fachbereichsleiterin sieht freiheitsbeschränkende Maßnahmen allzu oft als Mitursache für die schlechten Entwicklungsprognosen der Kinder und Jugendlichen: „Sei es Festhalten, Festbinden, Einsperren oder die Beschränkung durch Medikamente – die Betroffenen erleben immer eine Form des Zwangs. Die Kinder und Jugendlichen durchleben stetig neue Gewalterfahrungen und Ohnmachtsgefühle.“ Letztendlich ist die Gefahr groß, dass sie sich an die Beschränkungen gewöhnen oder sich weitere Krisensituationen ergeben, die (wieder) stationäre Psychiatrieaufenthalte erforderlich machen. Ihre Entwicklungschancen werden auf jeden Fall gravierend verringert.

„Wir wollen diesen krisenhaften Kreislauf endlich durchbrechen und fordern daher die korrekte Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes: Es müssen erst gelindere Maßnahmen zum Einsatz kommen, bevor eine Freiheitsbeschränkung gesetzt werden darf“, appelliert Susanne Jaquemar an alle Beteiligten. Das bedeutet auch, dass es altersgerechte, bedürfnisorientierte Betreuungskonzepte und Krisenpläne braucht, die von ausreichend und gut qualifiziertem Personal stringent umgesetzt werden. Nur so kann den jungen Menschen eine Perspektive auf eine Zukunft in einem selbstbestimmten Leben ermöglicht werden. Ein Menschenrecht, das auch Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zusteht.