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Konferenz
© Armutskonferenz
19.04.2016

Mindestsicherung: VertretungsNetz fordert Reformen

Pressekonferenz der Armutskonferenz

Die Armutskonferenz lud am 14.04.2016 zur Pressekonferenz, um auf „vergessene Probleme“ im Bereich Mindestsicherung aufmerksam zu machen. Menschen mit Beeinträchtigung sind besonders betroffen.

Martin Schenk (Diakonie), Martina Kargl (Caritas) und Norbert Krammer, Bereichsleiter für Sachwalterschaft bei VertretungsNetz, informierten die anwesenden JournalistInnen über Themenfelder, die in öffentlichen Diskussionen zum Reformbedarf in der Mindestsicherung kaum oder gar nicht vorkommen.

So dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Mindestsicherung mitunter drei Monate. Überbrückungshilfen, sofern sie überhaupt gewährt werden, sind oft völlig unzureichend. Selbstbehalte für „außergewöhnliche“ Gesundheitskosten wie Brille, Hörgerät, Rollstuhl, Zahnersatz oder Psychotherapie werden von der Mindestsicherung derzeit nicht abgedeckt. Auf finanzielle Zusatzleistungen in besonderen Lebenslagen (Geburt eines Kindes, Umzug etc.) haben Betroffene keinen Rechtsanspruch.

Menschen mit Beeinträchtigung haben aufgrund ihrer Behinderung oftmals höhere Lebenserhaltungskosten. Trotzdem kürzen z.B. Oberösterreich und Kärnten die erhöhte Familienbeihilfe, wenn auch Mindestsicherung bezogen wird. Norbert Krammer fordert: „Menschen mit Beeinträchtigung müssen in allen Bundesländern ungeschmälert auf die erhöhte Familienbeihilfe zugreifen können“.

Eine einheitliche Definition fehlt auch beim Wohnbedarf. Derzeit ist von den Ländern z.B. auf unterschiedliche Weise geregelt, ob Strom- und Heizkosten in den Bezug der Mindestsicherung eingerechnet werden oder nicht.

„Derzeit entscheidet der Wohnort in vielen Fällen über die Höhe der Mindestsicherung“, so Norbert Krammer. „Das muss sich ändern“.

 

Link: 

Armutskonferenz: Die vergessenen Probleme in der Mindestsicherung