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@ Ádám Erdélyi
@ Ádám Erdélyi
18.07.2017

Musterklage war erfolgreich

VertretungsNetz wehrt sich gegen ungerechtfertigte Weiterverrechnung von Heimkosten an BewohnerInnen und bekommt Recht

Das Leben in einem Seniorenheim ist teuer. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner verfügen nur noch über ein kleines Taschengeld. Und selbst dann braucht es zur Abdeckung der monatlichen Kosten für Unterbringung, Versorgung und Pflege immer noch die Unterstützung durch die öffentliche Hand.

In Kärnten übernahm beispielsweise das Land bis 2014 die Kosten für ein Einzelzimmer. Doch als das Land beschloss diese Finanzierung einzuschränken, stellten die Kärntner Heimträger den Zuschlag einfach den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung. Diese mussten plötzlich diese zusätzlichen Kosten von ihrem kleinen Taschengeld begleichen. Eine ungerechtfertigte Vorgehensweise wie ein Vereinssachwalter eines Bewohners fand.

VertretungsNetz strebte in Folge für den Bewohner eine Musterklage an. Denn die Weiterverrechnung des Einzelzimmerzuschlags an den Bewohner lässt sich aus dem Heimvertrag nicht ableiten. Im Gegenteil, auf der betreffenden Pflegestation gibt es ausschließlich Einzelzimmer. Aus diesem Grund handelt es sich um einen im Heim üblichen Standard und keine Sonderleistung.

Musterklage erfolgreich

VertretungsNetz beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Durchführung einer Musterklage und bekam vor Gericht Recht. Erfreulicher Nebeneffekt: Nicht nur der Bewohner, für den die Klage eingebracht wurde, erhält die bisher gezahlten Einzelzimmerzuschläge zurück, sondern auch alle anderen betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner.

„Positiv ist für mich, dass wir mit unserer Vorgehensweise so großen Erfolg hatten und nun alle von der Weiterverrechnung betroffenen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner profitieren“, zeigt sich Christian Aigner, Fachbereichsleiter Sachwalterschaft, erfreut. „Diese Erfahrung macht aber auch eines deutlich: Menschen brauchen Unterstützung, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte in Heimverträgen geht. Gerade im Hinblick auf das neue Erwachsenenschutzrecht, das sehr stark das Recht der Selbstbestimmung fördert, muss es eine unabhängige Stelle geben, die Heimverträge prüft und bei Mängeln die Rechte der HeimbewohnerInnen notfalls auch vor Gericht durchsetzt."

Links:

OTS Verein für Konsumenteninformation