Mehr Selbstbestimmung für Betroffene wird Realität
Die Sachwalterschaft wird mit 1. Juli 2018 Geschichte sein. Ab dann gilt das Erwachsenenschutzgesetz, das die Vertretung neu regelt.
Der Nationalrat hat am 30. März 2017 das 2. Erwachsenenschutzgesetz einstimmig beschlossen. Damit wurde der Weg für einen grundlegenden Paradigmenwechsel geebnet, so äußerten sich einige Nationalratsabgeordnete und auch der Minister selbst in der knapp zweistündigen Debatte. „Als künftiger Erwachsenenschutzverein freut uns dieser für unsere weitere Arbeit wegweisende Beschluss sehr“, zeigt sich Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz zufrieden.
Das neue Gesetz erfordert von allen Beteiligten eine Haltungsänderung: Weg vom stellvertretenden Handeln für jemanden, hin zur gemeinsamen Suche nach Lösungen. Für Betroffene soll künftig eine maßgeschneiderte Vertretung erfolgen, abgestimmt auf die eigenen Fähigkeiten. Ziel ist die Selbstbestimmung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten – ganz im Sinne der UN-BRK.
Finanzierung sicherstellen
In seiner Wortmeldung bezeichnete BM Brandstetter die finanzielle Absicherung des Gesetzes als wirklich gesichert. Die Frage der Finanzierung hatte allerdings im Vorfeld und in der Plenardebatte selbst für einigen Wirbel gesorgt. „Auch wenn der Justizminister jetzt sagt, dass er die Kritik nicht verstehe, da die Finanzierung problemlos auf absehbare Zeit gesichert sei, ist es mir wichtig zu betonen, dass das Erwachsenenschutzgesetz seine volle Wirkung nur entfalten kann, wenn die benötigten Ressourcen verfügbar sind“, so Peter Schlaffer.
Denn um die gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen umzusetzen, müssen Vereine und Gerichte entsprechend personell ausgestattet werden. So werden in Zukunft von den Erwachsenschutzvereinen jährlich 25.000 bis 30.000 Abklärungen bei Vertretungsanregungen und Überprüfungen durchzuführen sein. Das alleine erfordert schon einen entsprechenden Personaleinsatz.
Wie viel von der Finanzierungsfrage abhängt, haben auch Mitglieder des Beirats von VertretungsNetz im Vorfeld kundgetan. Sie wiesen auf die Entstehung des Sachwalterrechts 1983 hin. Dessen hehre Ziele seien an der Realität der finanziellen Ressourcenarmut von Beginn an gescheitert. Das darf mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz nicht passieren!
Novelle HeimAufG
Dass den ParlamentarierInnen die Ziele der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen, wie sie in der UN-BRK festgelegt sind, ein Anliegen sind, haben sie mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes bewiesen. Damit sorgten sie für Rechtsschutz für alle Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen leben, indem sie eine unabhängige Kontrolle bei Freiheitsbeschränkungen sicherstellten.
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Nationalrat beschließt einstimmig die Reform der Sachwalterschaft (Parlamentskorrespondenz)