Als Patientenanwältin in der Psychiatrie vertritt Hanna Menschen, die gegen ihren Willen untergebracht sind. Sie bietet Orientierung, hört zu und sichert deren Rechte im Verfahren.
Hanna arbeitet direkt im Krankenhaus. Wenn sie Montagmorgen ins Büro kommt, weiß sie meist noch nicht, was sie im Laufe des Tages an Arbeit erwartet. „Der Tag startet damit, dass ich den Computer hochfahre und die E-Mails lese. Ich erfahre so, welche Patient:innen neu auf die psychiatrische Station eingewiesen wurden. Sie besuche ich vormittags und führe mit ihnen Erstgespräche“, erzählt sie. „Am Nachmittag kommen die Richter:innen für die jeweiligen Gerichtstermine auf die Station. Diese finden nämlich vor Ort statt. Zum Abschluss des Tages verfasse ich meine ausführlichen Dokumentationen über das Geschehene“, beschreibt Hanna den typischen Ablauf ihres Arbeitstages.
Als Patientenanwältin bei VertretungsNetz vertritt und berät Hanna Menschen, die zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht sind. Ist ein Mensch psychisch erkrankt und besteht deshalb eine akute Gefährdung für ihn oder andere, kann es zu einer Unterbringung kommen. Das bedeutet: Die betroffene Person wird gegen oder ohne ihren Willen in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen und behandelt. Diesen Menschen wird ein:e Patientenanwält:in vom Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz zur Seite gestellt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Unterbringungsgesetz. Im Rahmen von Erstgesprächen werden die Patient:innen von ihnen rechtlich aufgeklärt, ihre Anliegen gesammelt und ihre Fragen besprochen.
Bei den Erstgesprächen suchen die Patientenanwält:innen die Patient:innen direkt auf den Stationen auf. Im Mittelpunkt dieser Gespräche steht eine verständliche rechtliche Aufklärung. Zugleich informieren die Patientenanwält:innen über den anstehenden Gerichtstermin. „Im persönlichen Gespräch bespreche ich die Anliegen, die beim Gerichtstermin angesprochen werden sollen“, erklärt Hanna. „Typische Themen sind etwa der Wunsch nach Entlassung aus der Unterbringung, Bedenken bezüglich der Medikation oder weitergehende Beschränkungen. Wenn gewünscht, beantrage ich eine gerichtliche Überprüfung der Medikation oder stelle einen Antrag auf Unzulässigerklärung der Unterbringung bzw. der beschränkenden Maßnahmen. Durch diese Arbeit wird sichergestellt, dass die Stimme des:der Patient:in im Verfahren gehört wird und seine:ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.“
Im Unterbringungsgesetz ist geregelt, dass ein Gericht überprüfen muss, ob die Unterbringung rechtmäßig ist. Daher gibt es spätestens vier Tage, nachdem das Gericht informiert wurde, eine erste Anhörung, die im Krankenhaus stattfindet.
Man unterscheidet zwischen Erstanhörungen und mündlichen Verhandlungen. Bei den typischen Erstanhörungen sind Richter:innen, Patientenanwält:innen, Patient:innen und Ärzt:innen anwesend. Zunächst werden die Patient:innen über die Grundzüge und den Zweck des Verfahrens aufgeklärt. Im Idealfall werden diese auch zuerst angehört. Danach bringen Ärzt:innen die Krankengeschichten vor und geben Einschätzungen ab. Bei den mündlichen Verhandlungen sind zusätzlich externe Sachverständige anwesend, die zuvor die Patient:innen begutachtet haben.
„Als Patientenanwält:innen stellen wir Fragen an die Ärzt:innen und thematisieren, was wir zuvor mit den Patient:innen besprochen haben. Als parteiliche Vertreter:innen setzen wir uns für ihre Rechte ein“, beschreibt Hanna ihre Rolle.
„Der Beruf des:der Patientenanwält:in ist herausfordernd, weil man mit und für Menschen arbeitet, die in Ausnahme- und Notsituationen sind“, sagt Hanna. „Ganz wichtig ist es, dass man empathisch auf Menschen zugeht, sich abgrenzt und die eigenen Aufgaben klar definiert.“ Dabei helfen ihr konkrete Fragen: „Was ist meine Aufgabe? Was ist der Auftrag, den ich von dem:der Patient:in erhalten habe? Wo sind meine Grenzen?“
Von den Herausforderungen lässt sich Hanna jedoch nicht beeindrucken. Für sie ist klar: „Die Arbeit als Patientenanwältin ist für mich eine gute, weil ich damit einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft leiste. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Patient:innen in der Psychiatrie eingehalten werden. Mir ist es wichtig, einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen.“
Eine gute Arbeit hängt für sie aber auch stark mit dem Teamklima zusammen: „Gegenseitiges Vertrauen und der respektvolle Umgang in der Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen zeichnen meine Arbeit aus.“
„Als ich im Herbst 2021 als Juristin angefangen habe, wurde ich erst einmal umfassend eingeschult“, erzählt Hanna. Anfangs geht man mit den Kolleg:innen zu ihren Terminen mit. Bei den ersten selbstgeführten Gesprächen und Vertretungen wird man begleitet und erhält Feedback. Dafür bekommt man aus dem Team ein:e Mentor:in zur Seite gestellt, an den:die man sich bei Fragen wenden kann. Fachlich nimmt man laufend an Curricula teil – so bleibt das Wissen aktuell und die eigene Kompetenz wächst Schritt für Schritt. Zudem finden wöchentlich Teammeetings statt, in denen Termine, besondere Fälle und Situationen besprochen werden. „Der Austausch passiert aber im Grunde täglich. Ich erlebe die Zusammenarbeit mit meinen Kolleg:innen als große Bereicherung. Wir unterstützen uns stets gegenseitig und sind füreinander da.“
Hanna ist gut in ihrem Beruf angekommen: „Das Wichtigste ist, dass man empathisch und offen auf Menschen zugeht. Auch ein gewisses Maß an Fingerspitzengefühl in der Kommunikation ist wichtig. Für den Umgang mit den verschiedenen Umwelten ist es zudem von Vorteil, resilient zu sein und bei Gerichtsterminen Durchsetzungsfähigkeit zu beweisen.“
„Für mich ist VertretungsNetz ein guter Arbeitgeber, weil die Arbeitsatmosphäre sehr kollegial und von flachen Hierarchien geprägt ist“, sagt sie. Besonders wichtig findet sie, dass VertretungsNetz sich klar zu den Menschenrechten bekennt und diese im Arbeitsalltag auch umgesetzt werden. „Es herrscht ein respektvoller und fairer Umgang untereinander, was sich auch in der Vereinskultur widerspiegelt. Aus meiner Sicht ist VertretungsNetz dadurch nicht nur ein guter, sondern auch ein verantwortungsvoller und zukunftsfähiger Arbeitgeber.“
Auf die Frage, was das Schönste an ihrem Beruf ist, muss Hanna nicht lange überlegen. „Positive Erfahrungen gibt es unzählige. Am meisten berührt es mich immer, wenn Patient:innen sich aufrichtig bei mir für meine Arbeit bedanken“, erzählt sie. Immer wieder höre sie von Patient:innen, dass sie froh sind, dass es jemanden gibt, der von außen kommt und „nach dem Rechten schaut“. „Außerdem ist es schön, wenn ich merke, dass mir Patient:innen im Gespräch ihr Vertrauen schenken. Das ist eine wunderbare Bestätigung meiner Arbeit.“