VertretungsNetz zum Internationalen Tag der psychischen Gesundheit
Jedem Menschen, der gegen seinen Willen auf einer psychiatrischen Abteilung untergebracht ist, wird eine Patientenanwältin bzw. ein Patientenanwalt zur Seite gestellt. Denn wer psychisch schwer erkrankt ist, kann oft nicht selbst für seine Rechte eintreten. Bernhard Rappert, Fachbereichsleiter Patientenanwaltschaft bei VertretungsNetz, fordert anlässlich des Internationalen Tages der psychischen Gesundheit, die Rechte von PatientInnen in der Psychiatrie weiter zu stärken:
Das 30 Jahre alte Unterbringungsgesetz (UbG) wird derzeit novelliert. Es soll mit dem Erwachsenenschutzgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang gebracht werden. „Ganz wichtig sind die von ExpertInnen ausgearbeiteten Änderungen bei Zwangsbehandlungen. Wer etwa nicht entscheidungsfähig ist und eine Behandlung mit Psychopharmaka ablehnt, darf derzeit dennoch zwangsweise behandelt werden, mitunter sogar unter Anwendung von Fixierungen oder Körperkraft, und auch dann, wenn die Behandlung gar nicht so dringend nötig ist. In Zukunft soll in einem derartigen Fall zuvor ein Gericht prüfen, ob diese Gewaltanwendung zulässig ist“, erklärt Rappert. Auch das Recht auf eine Vertrauensperson für PatientInnen ist neu und soll die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen stärken.
„Die geplanten Reformen sind aus unserer Sicht sehr wichtig. Jetzt fragen wir uns aber, wann das Gesetz nun endlich in Kraft tritt. Denn der Entwurf ist seit langem fertig, die Begutachtungsfrist endete schon im Frühling“, bedauert Rappert die Verzögerung.
Versorgungsmängel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Die Corona-Pandemie hat viele Kinder und Jugendliche aus der Bahn geworfen. Die Zahl der psychisch erkrankten Minderjährigen, die eine stationäre Behandlung benötigen, steigt stark. Auch die seit Jahren bestehenden Versorgungsmängel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in manchen Bundesländern verschärfen sich zusehends. „Jugendliche werden nur kurz oder gar nicht aufgenommen, weil die Betten fehlen. Mitunter werden sie an Erwachsenenstationen behandelt – in einem völlig unpassenden Setting und ohne spezialisiertes Fachpersonal“, kritisiert Rappert.
Er betont, dass psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, an einer Spezialstation für Minderjährige behandelt zu werden. Der Anspruch lässt sich u.a. aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Patientencharta ableiten. „Auf Anregung von VertretungsNetz haben auch die Gerichte festgestellt, dass eine ausreichende Anzahl an Plätzen auf kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen zur Verfügung zu stellen ist“, appelliert Rappert an die Gesundheitsbehörden der Bundesländer, die Versorgungslücke nun endlich zu schließen.
Baustelle Maßnahmenvollzug
„Bitte warten“ heißt es auch weiterhin, was den Rechtsschutz im Maßnahmenvollzug betrifft. „Inhaftierte Personen mit psychischer Erkrankung haben derzeit niemanden, der ihre PatientInnenrechte einfordert und sie gegenüber der Einrichtung vertritt, in der sie untergebracht sind. Auch Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen oder die Behandlung mit sedierenden Medikamenten werden dort ohne effektiven Rechtsschutz und ohne Rechtsbeistand angewendet. Das ist menschenrechtlich höchst problematisch“, stellt Rappert fest. Es braucht endlich eine gesetzliche Grundlage, die eine Vertretung dieser Menschen gewährleistet.