Praxis aus der Erwachsenenvertretung bestätigt breite Kritik an Begutachtungen
Die Begutachtungspraxis rund um Pflegegeld sowie Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension steht in der Kritik. Behindertenanwältin Christine Steger, die Arbeiterkammer und auch der Österreichischer Behindertenrat sehen deutliche Mängel.
Auch VertretungsNetz bestätigt die Einschätzung. Ca. 6.500 Personen haben derzeit eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz, über zwei Drittel der von uns vertretenen Personen bezieht Pflegegeld. Unsere Erfahrungen decken sich mit den Ergebnissen einer kürzlich präsentierten Studie im Auftrag der Arbeiterkammer.
„Pflegegeld-Einstufungen halten ganz oft vor Gericht nicht Stand. Wir bekämpfen die Bescheide sehr häufig, und in deutlich mehr als der Hälfte der Verfahren geben die Gerichte uns Recht. Oft ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass der Bescheid mangelhaft ist, weil die Einstufung viel zu niedrig ausfällt oder der Anspruch nach der ersten Begutachtung ganz abgelehnt wird, obwohl ein Pflegebedarf besteht“, verdeutlicht VertretungsNetz-Geschäftsführerin Gerlinde Heim.
Oberösterreich zeigt sich besonders streng in der Begutachtung. Fast jede 2. Pflegegeld-Einstufung wird dort von VertretungsNetz beeinsprucht, in ca. 60-70% der Fälle erfolgreich.
Die Erstbegutachter:innen sind oft fachfremde Ärzt:innen. Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen werden also nicht durch spezialisierte Psychiater:innen oder Neurolog:innen begutachtet sondern z.B. von Orthopäd:innen.
Die Berechnung des Pflegeaufwands erfolgt in Stunden. Ein Beispiel: Kann sich die Person alleine anziehen, ja oder nein – und wieviel Zeit benötigen pflegende Personen dafür, wenn Unterstützung gebraucht wird. „Es wird zu wenig berücksichtigt, dass Menschen mit demenzieller Erkrankung sehr viel Aufmerksamkeit, Zuwendung, Anleitung, Motivation, Geduld und Struktur brauchen, auch abseits der typischen Pflegeleistungen wie Körperpflege. Das erschwert den Pflegealltag für Pflegende“, erklärt Heim.
Ganz oft wird der Erschwerniszuschlag nicht berücksichtigt. Dieser gebührt dann, wenn die zu pflegende Person eine schwere psychische (auch demenzielle) oder intellektuelle Beeinträchtigung aufweist und aufgrund dessen die Pflege erschwert ist. Dieser Zuschlag wurde im Jahr 2023 von 25 auf 45 Stunden deutlich erhöht. Wenn dieser bei der Einstufung des Pflegeaufwands korrekt berücksichtigt wird, kann das wirklich den Unterschied machen.
Die Untersuchungen sind häufig mangelhaft bzw. zu oberflächlich. Betroffene werden etwa gefragt, ob sie Alltagstätigkeiten verrichten können, es wird aber nicht überprüft, ob das wirklich der Fall ist. Demenziell erkrankte Menschen wollen sich ihre Defizite oft selbst nicht eingestehen. Sie sagen dann bei Begutachtungen, dass sie vieles noch selbst können, obwohl das oft nicht der Fall ist.
Eine anwesende Vertrauensperson beim Hausbesuch könnte evtl. bestimmte Aspekte noch ins rechte Licht rücken. Doch die Praxis in manchen Bundesländern zeigt, dass das Recht auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson schwierig auszuüben ist. In manchen Regionen kommen PVA-Gutachter:innen nicht zu einer bestimmten Uhrzeit, sondern in einem mehrstündigen Zeitfenster, z.B. zwischen 8-12 Uhr vormittags. Mancherorts kündigen sie sich zu Hausbesuchen extrem kurzfristig an, vereinzelt sogar am Sonntag oder abends – oder kündigen sich gar nicht an, obwohl dies eigentlich verpflichtend ist. „Das macht es unseren Mitarbeiter:innen schwer, als Vertrauenspersonen vor Ort zu sein, falls die vertretene Person gar keine sonstige nahestehende Personen hat.“, so Heim.
VertretungsNetz fordert eine unabhängige, von der Pensionsversicherungsanstalt losgelöste Begutachtungsstelle. Ebenso würde ein „One-Stop-Shop“ (wie im Regierungsprogramm vorgesehen) Barrieren abbauen. Denn viele unserer Klient:innen müssen derzeit eine Vielzahl von Begutachtungen absolvieren – für Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Überprüfung der Arbeitsfähigkeit usw. Der bürokratische Aufwand ist hoch und der defizitorientierte Fokus wird als stigmatisierend erlebt.
Auch die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt viel zu oft rein defizitorientiert. Heim dazu: „Wir fordern einen Wechsel vom medizinischen hin zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Kein Feststellen von Defiziten, sondern ein Feststellen von Bedarfen. Im Zentrum muss die Frage stehen: Was braucht ein Mensch, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können?“