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eine jüngere Person hält eine ändere Person mit Stock an der Hand

© iStock

23.06.2022

Pflegereform: Weitere Schritte müssen folgen

VertretungsNetz: Pflege zuhause oft nicht leistbar; soziale Absicherung und individuelle Unterstützungs­angebote fehlen

„Wir begrüßen sehr, dass die Regierung endlich erste Schritte gegen die massive Pflege- und Betreuungskrise unternimmt“, sagt Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz. Der Verein hat wiederholt auf die dramatischen Auswirkungen des Personalmangels in der Pflege auf die Freiheitsrechte sowie die Lebens- und Versorgungssituation der BewohnerInnen aufmerksam gemacht. 

„Im Vorjahr wurden 23.524 neu gemeldete Freiheitsbeschränkungen an BewohnerInnen in Alten- und Pflegeeinrichtungen an uns gemeldet. Das ist ein dramatischer Anstieg von + 32 Prozent im Vergleich zu 2019, dem letzten Jahr ohne Pandemie“, ist Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung alarmiert. Immer häufiger werden sedierende Medikamente verabreicht, um schlicht den Pflege- und Betreuungsalltag bewältigen zu können. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Beschränkungen schätzt man im Verein als hoch ein.

Pflege zuhause für viele nicht leistbar

„Jede Investition, die zu einer Entlastung der Pflegekräfte und mehr Personalressourcen führt, ist enorm wichtig. Wir fordern aber zusätzliche Reformen, z.B. um Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf auch individuelle Lösungen anbieten zu können “, so Schlaffer. Derzeit wird nämlich die Heimunterbringung bei Bedarf vollständig finanziert, die Betreuung zu Hause jedoch nur mit maximal 550 bzw. 1.100 Euro gefördert. „Die Zuschüsse für die 24-Stunden-Betreuung sind seit 2008 nicht wertangepasst worden. Für Personen mit einer durchschnittlichen Alters- oder gar Mindestpension ohne Ersparnisse ist das schlicht nicht leistbar“, kritisiert Schlaffer.

Daten aus dem Fachbereich Erwachsenenvertretung zeigen, dass ältere Menschen gegen ihren Willen in Pflegeeinrichtungen umziehen müssen, weil die Pflege zuhause nicht leistbar oder Wohnungen nicht barrierefrei ausgestattet sind. Umgekehrt führt der Schritt zum selbstständigen Wohnen für jüngere Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in vielen Fällen dazu, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein und in Armut zu leben. „Ausreichende Fördermittel und eine eigene soziale Absicherung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen würden hier Abhilfe schaffen. Sonst läuft das Recht auf selbstbestimmtes Leben und auf die freie Wahl des Wohnorts ins Leere“, so Schlaffer.

Neu startende Projekte wie Community Nursing sind sehr erfreulich. Niederschwellige, professionelle und vor allem individuelle Beratung und Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen trägt zur Förderung der Selbstbestimmung bei. Diese Angebote gilt es auszubauen: „Wir brauchen mehr aufsuchende Sozialarbeit und ambulante psychiatrische Dienste. Ganz wichtig wäre ein Anspruch auf persönliche Assistenz auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Für viele pflegende Angehörige wären flexible Entlastungsangebote dringend nötig“, zählt Schlaffer wichtige Investitionsbedarfe auf.

Überarbeitung des Pflegegelds nötig

Zwischen 2010 und 2015 wurden – trotz Warnungen von sozialen Organisationen wie VertretungsNetz – die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegegeld mehrmals verschärft. Für Stufe 1 wurde der geforderte Mindestpflegeaufwand von 50 Stunden auf 60 und dann auf 65 erhöht, für Stufe 2 wurde von 75 auf 85 und dann auf 95 Stunden erhöht. VertretungsNetz fordert, diese Verschärfungen zurückzunehmen, um die Angehörigenpflege z.B. professionell unterstützen zu können. Wichtig wäre auch eine Verbesserung der Begutachtungspraxis. Derzeit werden psychische Beeinträchtigungen, z.B. bei Demenz, nicht ausreichend in der Einschätzung des Pflegebedarfs berücksichtigt.

Familienentlastung und Angehörigenbonus ausweiten

Die geplante Streichung der Anrechnung des Pflegegelds auf die „Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder“ führt zu einer finanziellen Entlastung von 60 Euro monatlich. VertretungsNetz fordert, dass auch FamilienbeihilfebezieherInnen, die in Pflegeeinrichtungen leben, diesen Betrag erhalten. Schon jetzt müssen Betroffene trotz „Vollbetreuung“ ihre Ausgaben für Bekleidung, Schuhe, Toiletteartikel und andere Dinge des persönlichen Bedarfs mit niedrigsten Taschengeldbezügen stemmen.

Der angekündigte Angehörigenbonus muss unabhängig von der Pflegestufe und weiteren Voraussetzungen gewährt werden. Sonst profitieren nicht einmal 3 Prozent der pflegenden Angehörigen davon.

Soziale Rechte

Um Pflegeleistungen aber nachhaltig abzusichern, braucht es mehr, wie Peter Schlaffer präzisiert: „VertretungsNetz fordert, den Schutz der Menschenwürde und ein Grundrecht auf Pflege endlich in der Verfassung zu verankern – so wie das bereits im Grundrechtekatalog der EU sowie in vielen EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist.“

 

Link: 
Stellungnahme VertretungsNetz zum Bundespflegegeldgesetz, Juni 2022 (PDF, 170 KB)