VertretungsNetz feiert 25 Jahre erfolgreichen Rechtsschutz in der Psychiatrie
Am 18. Oktober 2016 feierte VertretungsNetz das 25jährige Jubiläum der Patientenanwaltschaft. Im Rahmen einer Fachveranstaltung warfen die verschiedensten Berufsgruppen gemeinsam mit Betroffenen einen Blick in die Vergangenheit und in die Zukunft: Was hat die Patientenanwaltschaft im letzten Vierteljahrhundert in den Psychiatrien verändert? Welche Herausforderungen stehen bevor?
VertretungsNetz-Präsident Dr. Gerhard Hopf und Beiratsvorsitzender Dr. Jürgen Pelikan erinnerten in ihren Eingangsstatements an die schwierigen Startbedingungen der ersten PatientenanwältInnen: Sie mussten sich als rechtliche Vertretungsinstanz der zwangsweise untergebrachten PatientInnen gegen teils große Widerstände aus der Ärzteschaft durchsetzen – mit Erfolg! Justizminister Dr. Brandstetter dankte per Videobotschaft den „professionellen Vertretern und Vertreterinnen“, die den Betroffenen zur Seite stehen und ihnen eine Stimme geben. Die Patientenanwaltschaft sei als Institution nicht mehr wegzudenken und werde auch in Zukunft dringend gebraucht.
DDr. Christian Kopetzki betonte in seinem Fachvortrag, wie sehr die unabhängige Patientenanwaltschaft in den vergangenen Jahren zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beigetragen hat. Viele rechtsfreie Räume und ungesteuerte Ermessensspielräume seien beseitigt worden. Das Unterbringungsgesetz wurde so zum Vorbild für andere Rechtsmaterien.
Dr. Rudolf Forster erinnerte daran, dass das Konzept eines Patientenvertreters schon seit 1916 immer wieder angedacht worden, letztendlich aber lange Zeit gescheitert sei – bis zur Installierung der Patientenanwaltschaft 1991. Wie von VertretungsNetz schon mehrmals angeregt, forderte Dr. Forster für die Zukunft eine systematische, sozialwissenschaftliche Forschung zur Praxis des Unterbringungsgesetzes, um zu einer genaueren Datengrundlage zu kommen.
Aktuelle Herausforderungen
Psychiater Dr. Kurt Sindermann, Richterin Dr. Angelika May und Dr. Gerhard Aigner (Bundesministerium für Gesundheit) zeigten sich einig darüber, dass sich fehlende budgetäre Mittel und Ressourcenknappheit auf die Qualität der Verfahren auswirken würden, die Politik sei hier gefragt. Denn, so Dr. Aigner: „Der Umgang mit schwachen Bevölkerungsgruppen ist Ausdruck der sozialen Reife einer Gesellschaft“.
Im zweiten Teil der Veranstaltung kamen verstärkt Betroffene – als ExpertInnen in eigener Sache – zu Wort. Sie forderten mehr Investitionen in niederschwellige und mobile psychosoziale Versorgungsstrukuren, um die hohen Unterbringungsraten und damit oft verbundenen Zwangsmaßnahmen zu senken. Leistbare ambulante Angebote (Stichwort Psychotherapie auf Krankenschein) könnten Menschen in psychischen Krisen auffangen, bevor es zu Unterbringungen kommt. Das Institut für Sozialdienste stellte in diesem Zusammenhang das neue Konzept eines „PatientInnenrats“ vor.
Nicht nur Betroffene, sondern auch AngehörigenvertreterInnen betonten die wichtige Rolle der PatientenanwältInnen bei der Förderung der Selbstbestimmung der PatientInnen. Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention hielt Kurt Senekovic, Obmann des Betroffenen-Vereins Achterbahn fest: „Wir werden Euch auch in Zukunft brauchen, aber unser Ziel wäre: so wenig wie möglich.“
VertretungsNetz-Geschäftsführer Dr. Peter Schlaffer kündigte an, dass die Patientenanwaltschaft vor einer großen rechtspolitischen Aufgabe stehe: der Vertretung von Menschen im Maßnahmenvollzug. Er dankte in seinen Abschlussworten dem Fachbereich Patientenanwaltschaft sowie allen an der Planung Beteiligten für die gelungene Veranstaltung und die wertvollen Impulse.
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