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Mann
Dr. Peter Schlaffer/© R. Stein
Frau
Mag. Susanne Jaquemar/© R. Stein
26.05.2015

Rechtsschutz im Alter

Schlaffer und Jaquemar bei Juristenkommission

Von 14.-16.05.2015 fand die diesjährige Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission in Schlögen (OÖ) statt. VertretungsNetz-Geschäftsführer Peter Schlaffer und die Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung Susanne Jaquemar waren eingeladen, Vorträge zum Tagungsthema „Autonomes Altern? Rechtliche und ethische Fragen gegen Ende des Lebens“ zu halten.

Zu Beginn des zweiten Tages der Juristenkommission gab Susanne Jaquemar in ihrem Vortrag „Bewohnervertretung: Rechtsschutz in Heimen“ Einblick in die Tätigkeit der Bewohnervertretung und sprach über Eingriffe in das Menschenrecht auf persönliche Freiheit in Alten- und Pflegeheimen. Sie skizzierte die Regelungen des Heimaufenthaltsgesetzes sowie die herausfordernden und schwierigen Situationen im Arbeitsalltag der Bewohnervertretung anhand von praktischen Beispielen, Judikatur und Zahlen. Immer weniger BewohnerInnen würden in ihrer Freiheit durch mechanische Maßnahmen wie Gurte oder Seitenteile beschränkt werden, was die Bewohnervertretung als Erfolg erlebe. Doch vor allem die ansteigenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen durch medikamentöse Behandlung seien problematisch und als die große Herausforderung der kommenden Jahre zu sehen, so Jaquemar.

Nach einer regen Diskussion stellte Peter Schlaffer unter dem Titel „Reform der Sachwalterschaft“ die Reformbedarfe des Sachwalterrechts in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Zunächst bezog er sich auf das „Clearing“, bei dem VereinssachwalterInnen im Vorfeld oder im Zuge eines Sachwalterbestellungsverfahrens nach Alternativen zu einer Sachwalterschaft suchen. Derzeit wird es bei ca. 47% aller SW-Neuanregungen durchgeführt. Zukünftig solle, so Schlaffer, bei jeder Neuanregung einer Sachwalterschaft ein „Clearing“ obligatorisch erfolgen. Das Modellprojekt „Clearing Plus – Unterstützung zur Selbstbestimmung“, in dem bisher bereits 2/3 der SW-Verfahrensfälle eingestellt werden konnten, solle außerdem in den Regelbetrieb übernommen werden, um Sachwalterschaften aktiv entgegenzuwirken. Die Einrichtung einer „Clearingstelle“, die Beratung bezüglich Unterstützungsformen und Alternativen zur Sachwalterschaft bieten soll, werde ebenso angestrebt.

Stand der Reformdiskussion

Damit eine Sachwalterschaft nicht in einer Bevormundung ende, müsse man die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stärken und diese bei ihrer individuellen Lebens-und Zukunftsplanung unterstützen. Eine zeitlich befristete „Erwachsenenvertretung“, möglichst nur in Einzelangelegenheiten, konkret und individualisiert, solle künftig die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen erhalten. Die Erwachsenensozialarbeit müsse ausgebaut werden sowie ein barrierefreierer Zugang zu Sozialdienstleistungen geschaffen werden. Eine Beschränkung bzw. ein Entzug der Geschäftsfähigkeit würde durch diese Form der Vertretung in den meisten Fällen nicht mehr erfolgen müssen, unterstrich der Geschäftsführer.

Neben der Vorsorgevollmacht, in einer einfacheren Form, seien vor allem auch „gewählte“ oder „gerichtlich bestimmte Erwachsenenvertreter“ als Alternative zur Sachwalterschaft im Gespräch. Der „gewählte Erwachsenenvertreter“ werde von der betroffenen Person selbst als Vertretung gewählt. Der „gerichtliche Erwachsenenvertreter“ träte anstelle des bisherigen Sachwalters und solle vom Gericht nur für konkrete Angelegenheiten, bis zur Erledigungen der Aufgaben oder über einen befristeten Zeitraum, bestellt werden. Neben diesen neuen Formen der Vertretung werde auch über die Schaffung einer Autonomieschutzstelle nachgedacht, in der Entscheidungsfähigkeit und Willen der Betroffenen erforscht werden sollen. 

Links:

Thesenpapiere zu den Vorträgen der ÖJK 2015:
Dr. Peter Schlaffer: "Die Reform der Sachwalterschaft"
Mag. Susanne Jaquemar: "Bewohnervertretung: Rechtsschutz in Heimen"

Medienberichte zur ÖJK 2015:
Die Presse, 16.05.2015: Grenzen der Pflege: Wenn Opa weggesperrt wird
Die Presse, 14.05.2015: Juristentagung: Eile beim neuen Erbrecht