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Szene in einem Pflegeheim: links im Bild ein älterer Mann im Rollstuhl an einem Tisch sitzend. Eine Frau schiebt einen anderen älteren Mann im Rollstuhl den Gang entlang.

Johannes Zinner

10.01.2025

Salzburger Pflegegesetz: Chance auf Verbesserungen vertan

VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung nimmt Stellung zur geplanten Novelle.

Man hätte sich deutlich mehr erwartet: Unter dem Titel „Plattform Pflege II“ hatte das Land Salzburg 2021 einen Beteiligungsprozess gestartet, um das infolge eines Pflegeskandals harsch kritisierte Pflegegesetz neu aufzusetzen. Die involvierten Expert:innen und Institutionen lieferten eine Vielzahl von Ideen und Verbesserungsvorschlägen, wurden aber kaum gehört. Der vorliegende Entwurf bleibt aber nun sogar noch weit hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurück.

„Im Wesentlichen besteht die Novellierung aus einigen Umformulierungen und wenigen Präzisierungen. Damit wird die große Chance vergeben, die Situation im Pflegebereich sowohl für Betroffene und Angehörige als auch für das Personal entscheidend zu verbessern“, kritisiert Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für Salzburg und Tirol bei VertretungsNetz.

Personalausstattung bleibt prekär

Auch im neuen Entwurf wurde die Personalausstattung in der stationären Pflege wieder nicht konkret geregelt. Die unbestimmte Formulierung, es müsse sichergestellt sein, dass „alle erforderlichen Leistungen erbracht werden können“ und „die Leistungserbringung nicht gefährdet“ ist, bleibt viel zu schwammig. Der Bundesländer-Vergleich zeigt: So unkonkret wie in Salzburg ist kein anderes Landespflegegesetz formuliert.

Mindestvorgaben für den Personalschlüssel würden der Qualitätssicherung in der Pflege dienen und die Arbeitsbedingungen für das Personal verbessern. Derzeit belasten unsichere Arbeitszeiten, permanente Unterbesetzung, viele Überstunden und ständig wechselnde Teams die Mitarbeiter:innen – und damit auch die Bewohner:innen. Umso unverständlicher, dass erneut darauf verzichtet wurde, konkret festzulegen, wieviel Personal im Einsatz sein soll. Anders z.B. in der Steiermark, wo der Landesgesetzgeber im Zuge der kürzlich erlassenen Novelle sehr wohl entsprechende Vorgaben formuliert hat.

Eine prekäre Personalausstattung wird in Salzburg jedenfalls weiterhin die Regel sein, das zeigt z.B. schon die Vorgabe im Gesetzesentwurf, dass die „tägliche Anwesenheit“ von nur einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft (DGKP) „sichergestellt sein“ soll. Nähere Definitionen fehlen, und was nachts gilt, bleibt völlig offen. In Ausnahmefällen kann aus der Anwesenheit einer DGKP sogar eine ledigliche Rufbereitschaft werden. Weiterhin sind jedenfalls Situationen möglich, in denen eine Person nachts alleine für eine ganze Station oder sogar für eine ganze Einrichtung zuständig ist.

„Warm, satt, sauber“ ist zu wenig

Nicht nur bei der angemessenen Personalausstattung bleibt man unkonkret, auch die Leistungserbringung ist unzureichend definiert. „Die komplexen Bedarfe von Menschen mit psychischen, gerontopsychiatrischen, kognitiven und demenziellen Erkrankungen bleiben im Entwurf vollkommen unberücksichtigt, dieser geht nur auf die Grundpflege, also auf körperliche Bedürfnisse ein. ‚Warm, satt und sauber‘ – die Ziele der Anstaltspflege im vorigen Jahrhundert – sind eindeutig zu wenig“, sagt Krammer.

Dass moderne Konzepte für eine menschenwürdige Pflege in Salzburg offenbar derzeit kein Ziel der Landesregierung sind, überrascht jedoch nicht, dies zeigt sich auch an anderer Stelle. So finanziert das Land das erfolgreiche Projekt der Community Nurses nicht ausreichend weiter. Auch der bereits geplante Umbau der ehemaligen Salzburger Senioreneinrichtung „Haus Bolaring“ zu einer weiteren Pflegeeinrichtung speziell für ältere Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wurde kürzlich überraschend gestoppt.

Krammer: „Statt nun neuerlich ein ‚altes Gesetz‘ zu beschließen und als Fortschritt zu vermarkten, ist der Landtag dringend dazu aufgerufen, den Entwurf im Sinn der bekannten Anregungen der Pflegeexpert:innen zu ergänzen und moderne Mindeststandards für alle Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung einzuführen.“


Link: 

VertretungsNetz: Stellungnahme zum Salzburger Pflegegesetz, 8.1.2025 (PDF, 123 KB)