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08.10.2018

Selbstbestimmtes Leben soll finanzierbar bleiben

Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine wichtige Unterstützung

Menschen mit Behinderungen haben oftmals einen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Die Voraussetzungen wurden im Familienlastenausgleichs-gesetz 1967 festgelegt und durch Rechtsprechung konkretisiert. Im Sommer gab es erstmals einen Aufschrei von Behindertenorganisationen, dass bislang Anspruchsberechtigten die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe verweigert wurde. Das wäre nicht beabsichtigt, versuchte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß zu beruhigen. Nunmehr liegt im Parlament ein Initiativantrag für eine Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) vor. Einmal mehr lässt dieser eine finanzielle Verschlechterung für Menschen mit Beeinträchtigungen befürchten.

Gesetzesnovelle geplant

„Die Ereignisse des heurigen Sommers haben gezeigt, dass es eine Präzisierung im FLAG braucht“, begrüßt Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung Christian Aigner grundsätzlich die Novellierungsbestrebungen. „Der vorliegende Entwurf eröffnet unseres Erachtens jedoch neue Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen, die bislang Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben, künftig von dieser Sozialleistung auszuschließen. Dagegen verwehren wir uns!“ Im Kern der Debatte geht es darum, ob Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Zukunft den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe ausschließen. Sollte sich diese Position durchsetzen, wäre das für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Katastrophe. „Wir vertreten Menschen mit Beeinträchtigungen und wissen daher aus erster Hand, wie lebensnotwendig der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für sie ist, um ein halbwegs eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können“, schildert Christian Aigner die Lage vieler Betroffener.

Haben oder nicht haben

Ein wirklich selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung mit der dazu benötigten Unterstützung z.B. durch mobile Dienste bedeutet für viele Menschen mit Beeinträchtigungen oft prekäre Lebensumstände, immer am finanziellen Limit, in Kauf zu nehmen. Der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe kann in dieser fragilen Gesamtkonstruktion zur Absicherung des selbstbestimmten Lebens zum Zünglein an der Waage werden. „379,40 Euro monatlich haben oder nicht haben, kann existenzgefährdende Folgen haben. Für uns ist daher klar, dass es bei der FLAG-Novellierung zu keiner Schlechterstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen kommen darf. Das heißt bislang Anspruchsberechtigte dürfen die erhöhte Familienbeihilfe nicht verlieren. Dafür setzen wir uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren ein“, zeigt sich Christian Aigner kämpferisch.


Siehe auch: Stellungnahme von VertretungsNetz