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ein Rollstuhl, eine Decke und einige Plastiksäcke mit persönlichen Sachen in einer Unterführung. An der Wand dahinter ein Graffiti, das zwei Frauen zeigt, die sich umarmen

N. Krammer

26.01.2026

Selbstbestimmung trotz psychischer Erkrankung und Wohnungslosigkeit?

Ein Praxisbericht aus der Erwachsenenvertretung über das Spannungsfeld zwischen Schutzauftrag, Hilfsangeboten und dem Recht auf eigene Entscheidungen.

Der frostige Winter hat Österreich wieder fest im Griff. Da steigen nicht nur die Heizkosten, sondern auch Wohnungslosigkeit wird deutlicher sichtbar, die Notunterkünfte sind überbesetzt und ambulante Dienste im Dauereinsatz.

Seit Jahrzehnten ist es bekannt: Menschen, die auf der Straße nächtigen (müssen), landen in dieser Notsituation aufgrund vielfältiger, auch psychiatrischer Behandlungs- und Unterstützungsbedarfe. Manche „behandeln“ sich dann lieber selbst mit sedierenden Medikamenten, Alkohol und anderen Drogen und vermeiden qualitative medizinische/psychiatrische Behandlungen, Therapien und den Aufenthalt in betreuten Unterkünften. Das mag – gerade angesichts der Winterkälte – unvernünftig sein, ist aber meist fehlender Krankheitseinsicht und ungenügenden niederschwelligen Angeboten geschuldet. Daher ist es umso wichtiger, dass die professionellen Angebote der Wohnungslosenhilfe und psychiatrischen Nachsorge über ausreichende Ressourcen verfügen, damit Hilfe nach langen Durststrecken auch wirklich ankommt.

Erwachsenenvertretung ersetzt kein Betreuungsangebot

Keine Unterkunft, keine Arbeit, keine sozialen Netze, dafür Schulden, Exekutionen und offene Strafen, wie es sich bei Franko Musei im Herbst kumuliert hat. Der 50-jährige Herr Musei, der in Wirklichkeit anders heißt, hat aber vor allem eines: eine unbehandelte psychiatrische Erkrankung, die sich in diesen Lebensumständen immer weiter verschlechtert. Da er sich schon länger nicht um Behördenangelegenheiten kümmern kann, wurde eine Erwachsenenvertretung angeregt. Nach Prüfung, ob Herr Musei diesbezüglich entscheidungsfähig ist und welche Alternativen es zu einer Erwachsenenvertretung gäbe, beschloss das Gericht eine auf drei Jahren befristete gerichtliche Erwachsenenvertretung. Weil Herr Musei keine Angehörigen oder nahestehende Personen für die Vertretung nennen konnte, wurde VertretungsNetz als Erwachsenenvertreter bestellt.

Obwohl die Kontakte schwierig waren und nicht immer glückten, konnte doch erfolgreich ein Antrag auf Sozialhilfe/Sozialunterstützung eingebracht werden. Das Geld will Franko Musei jedoch nicht annehmen, das angemietete Pensionszimmer auch nicht. Einige Behördenprobleme konnten aber geklärt werden, Strafen wurden erlassen, da die geminderte Entscheidungsfähigkeit und fehlende Deliktfähigkeit von Herrn Musei auch von den Behörden anerkannt wurden.

Freien Willen akzeptieren bis zur Selbstgefährdung

Ob Herr Musei einen Arzt aufsucht oder Behandlungen weiterhin ablehnt, ist seine persönliche Entscheidung, genauso wie die Annahme einer Notschlafstelle oder eine Anmeldung bei „Housing-First“ oder einer Betreuungseinrichtung. Es ist ein langwieriger Weg und erfordert manchmal auch Glück, bis psychisch schwer erkrankte Menschen zum richtigen Zeitpunkt die richtige Betreuung angeboten erhalten – und dann auch annehmen können. Als Erwachsenenschutzverein vertreten wir immer wieder auch Menschen, die in dieser misslichen Lage keinen Ausweg mehr finden und sich selbst aufgrund einer psychischen Erkrankung erheblich gefährden. Im Notfall ist die Sicherheitsbehörde und letztlich der/die Amtsärtz:in zu kontaktieren, um zu prüfen, ob es in dieser Situation eine Unterbringung an einer psychiatrischen Einrichtung braucht. Dort prüfen Ärzt:innen die Frage der Selbstgefährdung nochmals und suchen nach Alternativen zu einem stationären Aufenthalt.

Franko Musei wählt selbstbestimmt und ohne erhebliche Selbstgefährdung seine Schlaforte im Freien, im Winterschlafsack der Caritas, in wind- und niederschlaggeschützten Verdecken. Denn da muss Herr Musei nicht die für ihn unerträgliche Nähe in Notunterkünften erdulden. Er berichtet von Gewalt- und Bedrohungserfahrungen, die er künftig vermeiden will. Da bei ihm eine paranoide Erkrankung diagnostiziert wurde, bildet dieses subjektive Erleben ein starkes Angstszenario.

Die Hilfesysteme wirken langsam, aber sie helfen nachhaltig

Wichtig ist es, dass Herr Musei Streetworker:innen vom Kältebus zu sich lässt, bei medizinischen Notfällen Behandlungen akzeptiert und auch beim Behandlungsteam der Integrierten Versorgung nach einem psychiatrischen Klinikaufenthalt andocken kann. Kontakte zu „Housing-First“ können ebenso folgen, wie Beschäftigungsprojekte und Therapie. Gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen können im besten Fall ein Vertrauensverhältnis und langfristige Beziehung – auch in schwierigen Situationen – herstellen und damit eine Brückenfunktion zur Gesellschaft bilden.

Menschen, die auf der Straße (im Freien) schlafen müssen, sind oft mit Vorurteilen und Abwertungen konfrontiert. Was sie brauchen, ist langfristige Unterstützung und Hilfe.


Norbert Krammer
Bereichsleiter Erwachsenenvertretung Salzburg/Tirol