Die Krise verändert auch die Arbeit der Erwachsenenvertretung
Die aktuellen Ereignisse und Maßnahmen rund um die COVID-19-Pandemie haben alle drei Fachbereiche bei VertretungsNetz herausgefordert. Auch viele ErwachsenenvertreterInnen arbeiten seit einigen Wochen im Homeoffice, gemäß der Vorgabe der Bundesregierung, soziale Kontakte zu vermeiden, um weitere Coronavirus-Infektionen zu verhindern. Die regulären Öffnungszeiten der Standorte wurden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Beratungen erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail. Schulungen für angehende ErwachsenenvertreterInnen finden voraussichtlich bis Ende Juni nicht statt.
„Am wichtigsten ist es zurzeit, die Grundversorgung für unsere KlientInnen sicherzustellen“, betont Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz. „Viele Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung sind nun besonders auf Unterstützung angewiesen. Es geht einerseits um die medizinische und soziale Versorgung, aber auch darum, zu organisieren, dass die Betroffenen Lebensmittel und andere dringend erforderliche Güter des täglichen Bedarfs erhalten. Einige KlientInnen haben keine Bankomatkarte und sind auf Barauszahlungen angewiesen. Für sie stellen wir an den Standorten die Versorgung sicher“, so Gschaider.
Clearing und Registrierung nur in dringenden Fällen
In jedem neuen Verfahren zur Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung nehmen die MitarbeiterInnen von VertretungsNetz Kontakt zur betroffenen Person und dem sozialen Umfeld auf, um Alternativen zu finden, die mehr Selbstbestimmung ermöglichen („Clearing“). Angesichts der COVID 19-Pandemie gilt es aber nun, das Risiko einer Infektion sowohl für KlientInnen und deren Bezugspersonen als auch für MitarbeiterInnen zu vermeiden. „Wir bemühen uns daher, wichtige Kontakte – wo es möglich ist – per E-Mail oder Telefon aufzunehmen“ erklärt Gschaider. Das müssen die MitarbeiterInnen ohnehin, wenn sich KlientInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen befinden. Denn diese Einrichtungen sind aktuell mit einem allgemeinen Besuchs- und Betretungsverbot belegt.
Die Gerichte haben ihren Betrieb vorerst bis Ende April stark eingeschränkt. Mündliche Verhandlungen und persönliche Anhörungen werden nur in dringenden Fällen durchgeführt. Laufende verfahrensrechtliche Fristen wurden bis 30. April 2020 unterbrochen und beginnen am 01. Mai neu zu laufen. Man braucht sich als Betroffene/r oder Angehörige/r vorerst also keine Sorgen zu machen, eine Frist zu versäumen. Im Zweifelsfall kann man sich telefonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Standort bei VertretungsNetz wenden, muss aber unter Umständen mit Wartezeiten rechnen.
„Die Erreichbarkeit an den Standorten ist trotz unserer Bemühungen derzeit eingeschränkt,“, ersucht Andreas Gschaider um Verständnis. Hingegen wurde die telefonische Erreichbarkeit für unsere KlientInnen und ehrenamtliche MitarbeiterInnen erweitert. An alle, die vorhaben, eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz zu errichten, appelliert der Fachbereichsleiter, dies, wenn möglich noch einige Zeit aufzuschieben.