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VertretungsNetz Geschäftsführer Peter Schlaffer
VertretungsNetz Geschäftsführer Peter Schlaffer
06.07.2017

Unsicherheiten beim 2. Erwachsenenschutzgesetz beseitigt?

Finanzierung nun vom Finanzminister endlich zugesichert

Das Erwachsenenschutzgesetz war bislang von einigen Ungewissheiten begleitet: Kommt das Gesetz überhaupt? Ändert sich damit auch die Zuständigkeit der Bewohnervertretung? Gibt es überhaupt Geld für die neuen Leistungen?

Mittlerweile ist das Gesetz beschlossen und mit ihm auch die Änderung des Heimaufenthaltsgesetzes. Die Finanzierung kann nun doch im Wege von Rücklagenentnahmen des Justizministeriums sichergestellt werden. Das hat Finanzminister Hans Jörg Schelling am 12. Juni 2017 Vizekanzler Wolfgang Brandstetter mitgeteilt.
VertretungsNetz-Geschäftsführer Peter Schlaffer kommentiert die aktuellen Entwicklungen wie folgt: „Aufgrund der neuesten Information durch das Justizministerium gehen wir davon aus, dass 2018 – für alle vier Erwachsenenschutzvereine – jedenfalls 100 Stellen finanziert werden können. Davon sind 85 MitarbeiterInnen für Clearing im Auftrag der Gerichte und 15 BewohnervertreterInnen für die Tätigkeit in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche vorgesehen.“

Planungssicherheit für Vereine

Bis die endgültigen Zahlen zu den verfügbaren Geldmitteln auf dem Tisch liegen, wird es noch etwas dauern. Der Fördervertrag 2018 für VertretungsNetz wird – bedingt durch die vorgezogenen Nationalratswahlen im Herbst – erst nach Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2018 zu Stande kommen.
Geschäftsführer Dr. Peter Schlaffer rechnet mit einem eher späten Beschluss. Dennoch zeigt er sich optimistisch: „Ich bin über die Zusage von Finanzminister Schelling erleichtert. Das verschafft uns 2018 Handlungsspielraum, um unter anderem mit der Überprüfung sämtlicher vorhandener Sachwalterschaften im Rahmen von Clearing zu beginnen und bei sämtlichen Neuanregungen die benötigten Unterstützungsformen abzuklären.“
Auch aus dem Justizministerium kommen positive Signale. „Die Absichtserklärung wie geplant 2019 den personellen Vollausbau anzustreben, stimmt zuversichtlich. Denn das Erwachsenenschutzgesetz erfolgreich umzusetzen, kann nur mit ausreichend Personal gelingen“, betont Schlaffer.

Links:

Volksanwaltschaft: Erwachsenenschutz Unterstützen statt entmündigen (inklusive Buchtipp)  
Der Standard: ÖVP-Minister beenden Geldstreit um Erwachsenenschutz (30. Juni 2017)