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Foto von Norbert Krammer auf der Pressekonferenz

Armutskonferenz

17.12.2020

"Wie soll das gehen, von Nichts leben?"

Pressekonferenz der Armutskonferenz zu negativen Auswirkungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

Das 2019 beschlossene Sozialhilfegrundsatzgesetz, das die bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst hat, verschärft Armut und zwingt armutsbetroffene Menschen, mit noch weniger auszukommen. In Oberösterreich und Niederösterreich sind die negativen Folgen dieser Gesetzesänderung bereits sichtbar, da die jeweiligen Ausführungsgesetze hier schon in Kraft sind. Weitere Länder werden in wenigen Wochen folgen.

„Stellen Sie sich vor, Sie sind psychisch erkrankt. Deshalb haben Sie ein paarmal Termine vor Behörden versäumt oder Nachweise nicht fristgerecht erbracht. In Oberösterreich zum Beispiel kann das zur Folge haben, dass Ihre Sozialhilfe, von der Sie abhängig sind, weil sie aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten können, bis auf Null gekürzt und monatelang ausgesetzt wird, und zwar mit dem Argument der ‚Verletzung der Mitwirkungspflichten‘“, erläutert Norbert Krammer, bei VertretungsNetz Bereichsleiter für Erwachsenenvertretung, einen drastischen Fall. Wie soll das gehen, von Nichts leben?

Ein weiteres Beispiel, das für viele Menschen steht, die von VertretungsNetz vertreten werden: Herr I. hat im Gastgewerbe gearbeitet, bevor er psychisch erkrankt ist. Nun gilt er als „nicht mehr arbeitsfähig“, die Versicherungszeiten reichen jedoch nicht für eine Invaliditätspension. Er wohnt in einer teilbetreuten Wohneinrichtung. Die zusätzliche Sozialhilfe-Geldleistung für Menschen mit Behinderungen (165,12 Euro) sowie fast die Hälfte des geringen Pflegegelds (160,10 Euro) wird mit den Betreuungsleistungen gegenverrechnet. Herr I. arbeitet in der Einrichtung, wo er wohnt, für einige Stunden pro Woche im Wasch- und Bügelservice. Dafür bekommt er 50-70 Euro im Monat. Dieser Betrag wird nun zur Gänze von seiner Sozialhilfeleistung abgezogen. Abzüglich Unterkunft und Verpflegung bleiben Herrn I. nun 90 Euro im Monat für Bekleidung, Hygieneartikel – und alles andere. Seine minderjährige Tochter kann er nur besuchen, wenn es ihm gelingt, die Fahrtkosten zusammenzusparen. Für die Tochter ein Weihnachtsgeschenk kaufen? Völlig illusorisch.

Hätte Herr I. selbst noch Eltern, könnte die Behörde ihn sogar dazu zwingen, diese auf finanziellen Unterhalt zu verklagen, bevor er überhaupt einen Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen kann. VertretungsNetz kritisiert diese Praxis schon seit Langem. Auch wer Angehörige mit Behinderungen im selben Haushalt pflegt, wird bestraft: Den neuen Regelungen zufolge wird das Pflegegeld nun als Einkommen der Angehörigen gewertet – und kürzt die Sozialhilfeleistung dramatisch. Vom „Behindertenbonus“ – sofern er überhaupt zugestanden wird – bleibt den meisten Menschen mit Beeinträchtigungen nichts übrig.

„Wir sehen es täglich im Rahmen unserer Vertretungstätigkeit: Der bewusste Umbau von einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in ein restriktives Sozialhilfe-System ist in vollem Gange, auf Kosten der armutsbetroffenen Menschen“, schildert Norbert Krammer: „Und dies in einem der reichsten Länder der Welt.“

VertretungsNetz fordert dringend eine Sozialpolitik, die Menschen in Notlagen ein würdevolles Leben ermöglicht sowie im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention eine bundesweit einheitliche finanzielle Absicherung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen.

Links: 

Pressestatement VertretungsNetz, 17.12.2020
Presseaussendung der Armutskonferenz, 17.12.2020