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17.08.2020

Zwei Jahre Erwachsenenschutz-Gesetz: positive Bilanz

Verpflichtendes Clearing der Erwachsenenschutzvereine erweist sich als sehr effektiv, die Zahl der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen sinkt.

Seit zwei Jahren ist das 2.Erwachsenenschutzgesetz nun in Kraft, die so genannte gerichtliche Erwachsenenvertretung trat an die Stelle der zuvor stark kritisierten Sachwalterschaft. Zum Stichtag 01.07.2020 gibt es in Österreich 43.968 gerichtliche Erwachsenenvertretungen. Das ist ein Rückgang um 17 Prozent im Vergleich zum 01.07.2018. „Die Zahlen zeigen, dass wir mit dem Erwachsenenschutzgesetz auf dem richtigen Weg sind“, zeigt sich Peter Schlaffer, Geschäftsführer bei VertretungsNetz, erfreut.

Bemerkenswert: Für nur knapp 7%der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen gilt aktuell ein so genannter „Genehmigungsvorbehalt“. Das bedeutet, dass die Betroffenen für Entscheidungen in bestimmten Angelegenheiten die Zustimmung ihrer Erwachsenenvertreterin oder ihres Erwachsenenvertreters einholen müssen. Anders gesagt: Nur 7% der Menschen mit gerichtlicher Erwachsenenvertretung unterliegen nun den Beschränkungen, die unter dem Sachwalterrecht für alle Betroffenen galten. Die große Mehrheit der Betroffene kann nun selbst entscheiden, ob sie sich beispielsweise mit ihrem eigenen Geld neue Möbel anschafft, einen Mietvertrag unterschreibt, auf Urlaub fährt und vieles mehr. Ein klarer Gewinn für die Selbstbestimmung.

Viele Verfahren werden eingestellt
„Die Zahl der Anregungen bei Gericht, also die Mitteilung, dass eine bestimmte Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung brauchen könnte, ist zwar etwa gleich hoch wie vor Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes. Es werden aber deutlich mehr Verfahren eingestellt,“ weiß Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.

Als entscheidend hat sich hier die Abklärung durch die Erwachsenenschutzvereine im Vorfeld erwiesen, die mit der neuen Rechtslage verpflichtend ist: In 44% aller neuen Verfahren kommen die im „Clearing“ tätigen MitarbeiterInnen von VertretungsNetz zum Ergebnis, dass keine gerichtliche Erwachsenenvertretung nötig ist. Warum? „Weil es zum Beispiel Unterstützung aus dem sozialen Umfeld oder eine andere Vertretungsmöglichkeit gibt, die der oder dem Betroffenen mehr Selbstbestimmung über das eigene Leben ermöglicht“, erklärt Marlovits.

Das Gesetz schreibt vor, dass sukzessive bis Jahresende 2023 auch alle „alten“ Sachwalterschaften noch einmal überprüft werden, ob sie denn tatsächlich noch nötig sind. In immerhin fast einem Drittel der Fälle kann auch hier eine Einstellung des Verfahrens empfohlen werden. „Für viele Menschen öffnet sich hier ein Tor zu mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, das vorher oft fest verschlossen war“, zeigt sich Marlovits erfreut.

Rechtzeitig selbstbestimmt wählen
Bedenklich findet man bei VertretungsNetz jedoch die vergleichsweise hohe Anzahl der errichteten „gesetzlichen Erwachsenenvertretungen“ durch Angehörige – eine der möglichen Vertretungsarten im neuen Erwachsenenschutzgesetz. Allein von VertretungsNetz wurden in den letzten zwei Jahren rund 6.170 Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) vorgenommen, davon rund 4.550 gesetzliche Erwachsenenvertretungen. Zum Vergleich: Nur jede 5. Erwachsenenvertretung ist eine selbstgewählte, obwohl auch diese Vertretungsvariante seit zwei Jahren möglich ist.

Gesetzliche Erwachsenenvertretungen werden vor allem für Menschen errichtet, die nicht (mehr) selbst wählen können, wer sie vertritt, weil der Verlust der Entscheidungsfähigkeit schon zu groß ist. Die gilt vor allem für Ältere. Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 75 Jahre alt, mehr als ein Viertel sind über 85. Marlovits appelliert deshalb, bei schon leicht eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit rechtzeitig eine gewählte Erwachsenenvertretung zu errichten, bevor es zu spät ist: „Eine Erwachsenenvertretung, die ich selbst wähle, lässt viel mehr Entscheidungsspielraum für wichtige persönliche Weichenstellungen.“

Der erste Schritt zur maßgeschneiderten Erwachsenenvertretung ist in jedem Fall die Beratung: Das jeweilige regionale Angebot findet sich hier.