Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat sich vielfach als weder sozial noch als hilfreich erwiesen. Im Gegenteil: Das System, das vor einigen Jahren die Mindestsicherung in den meisten Bundesländern abgelöst hat, erschwert es Erwachsenenvertreter:innen, den Lebensunterhalt ihrer Klient:innen abzusichern. Dazu kommen steigende Mieten, Teuerung und Inflation. Für Menschen, die aufgrund von intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung als „nicht selbsterhaltungsfähig“ gelten, verschärft sich damit die soziale Lage dramatisch.
Seit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes entscheiden alle Menschen, die entscheidungsfähig sind, selbst, ob sie einer medizinischen Behandlung zustimmen– und zwar unabhängig davon, ob sie eine Erwachsenenvertretung bzw. Vorsorgevollmacht haben oder nicht. In der Praxis ist die Regelung allerdings noch zu wenig bekannt. Was jetzt gilt: