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Beratung und Registrierung

Braucht es eine Erwachsenenvertretung? Wir unterstützen. 

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Beratungsangebot

  • Wir beraten Sie gerne an unseren regionalen Standorten (Bgld, Kärnten,, , Sbg, Stmk, Tirol, Wien) telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch
  • Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Vertretungsart für Sie oder für einen nahestehenden Menschen in Frage kommt
  • Wir informieren Sie über die Rechte der vertretenen Person und über die Aufgaben von Erwachsenenvertreter:innen

Errichtung und Registrierung

Welche Vertretungsmöglichkeiten können Sie bei VertretungsNetz errichten bzw. registrieren lassen?

  • Mit einer selbst gewählten Erwachsenenvertretung wählt ein Mensch mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen nahestehenden Menschen als Vertreter:in für bestimmte Angelegenheiten
  • mit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung registriert sich ein:e Angehörige:r als Vertreter:in eines Menschen, der aufgrund eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit seine Vertretung nicht wählen kann.
  • mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt ein entscheidungsfähiger Mensch für die Zukunft, wer ihn vertreten darf, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist.
  • mit einer Erwachsenenvertreter-Verfügung bestimmt ein Mensch mit bereits eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, wer ihn in Zukunft vertreten oder nicht vertreten darf.
  • Achtung: VertretungsNetz ist es ressourcenbedingt derzeit leider nicht möglich, die Errichtung von Patientenverfügungen anzubieten.

Welche Angelegenheiten kann ein:e gesetzliche:r Vertreter:in übernehmen? 
Wo könnte ich in Zukunft Unterstützung brauchen?

Sie können sich schon vor der Errichtung einer Erwachsenenvertretung oder einer Vorsorgevollmacht überlegen, in welchen konkreten Angelegenheiten Unterstützung für Sie oder eine betroffene Person benötigt wird. 

Diese Liste (PDF, 44 KB) kann Sie als Erwachsenenvertreter:in unterstützen, oder wenn Sie sich Gedanken über eine Vorsorgevollmacht machen.