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Vorsorgevollmacht

Selbst bestimmen, bevor die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist

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Sie können vorsorglich bestimmen, wer für Sie später Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies betrifft etwa Bereiche wie Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse oder Betreuung und Pflege. Eine Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn die Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Tritt der Vorsorgefall ein, muss dieser zur Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.

Ab Juli 2021 bietet auch VertretungsNetz als Erwachsenenschutzverein die Errichtung von Vorsorgevollmachten an – allerdings nur in eingeschränktem Ausmaß und einfacher Form.

Achtung: In folgenden Fällen kann KEINE Vorsorgevollmacht bei VertretungsNetz errichtet werden: 

  • wenn Sie Eigentümer:in von Grundstücken, Wohnungen oder sonstigen Liegenschaften sind oder grundbücherliche Rechte daran haben (wie bspw. ein Wohnrecht, Servitut oder Fruchtgenussrecht)
  • wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen
  • wenn Sie ein Unternehmen führen (Inhaber:in eines Gewerbescheines sind bzw. selbständig oder freiberuflich tätig) 

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechts:anwältin oder Notar:in. Diese sind auf komplexere rechtliche Angelegenheiten spezialisiert. 
Zur Anmeldung für eine Vorsorgevollmacht wenden Sie sich bitte an den VertretungsNetz-Standort in Ihrer Nähe. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht: