Zu den zentralen Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine gehört das sogenannte Clearing. VertretungsNetz klärt im Auftrag des zuständigen Bezirksgerichts, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung als weitester Eingriff in die Selbstbestimmung wirklich notwendig ist oder vermieden werden kann. Wir sehen uns dabei der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, wonach Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind, möglichst autonom über ihr Leben entscheiden sollen.
Wann kommt es zum Clearing?
Im Erwachsenenschutzgesetz ist ein Clearing dann vorgesehen, wenn eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt oder erneuert werden soll. Das Gericht kann ein Clearing aber auch anordnen, wenn eine derartige Vertretung erweitert, eingeschränkt oder beendet werden soll. Gleiches gilt, wenn über einen sogenannten „Genehmigungsvorbehalt“ entschieden wird. Entscheidet ein:e Erwachsenenvertreter:in über eine Wohnortänderung gegen den Willen der vertretenen Person, (z. B. Umzug in ein Pflegeheim) ist ein Clearing verpflichtend. Die Ergebnisse des Clearings werden in einem Bericht zusammengefasst und an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Wie läuft es ab?
Im Rahmen des Clearings erheben unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter:innen für jede betroffene Person das persönliche und soziale Umfeld. Sie führen Gespräche mit den betroffenen Personen und allen Beteiligten. Welche konkreten Angelegenheiten sind zu besorgen und welche Gefährdungen sind festzustellen? Wo wird Unterstützung gebraucht, um die Handlungsfähigkeit möglichst selbst ausüben zu können? Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten im sozialen Umfeld oder von Einrichtungen, Behörden oder Vereinen? Ziel ist es, wenn möglich, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden und die passende Unterstützung oder Vertretung zu finden.
Vertretung wählen!
Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen die Betroffenen, eine nahestehende Person oder eine:n Angehörige:n für die konkreten Aufgaben zu wählen. VertretungsNetz übernimmt als Erwachsenenschutzverein im Zuge des neuen Gesetzes auch die Errichtung und Registrierung von gewählten Vertretungen im ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsregister). Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne zu den einzelnen Vertretungsmöglichkeiten und bieten eine allfällige Errichtung an.
Clearing Plus
Im „Clearing Plus“ begleiten wir betroffene Personen über einen längeren Zeitraum hinweg. Auch hier ist das Ziel, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung durch Aktivierung des persönlichen und sozialen Umfelds zu vermeiden. Clearing Plus geschieht nicht auf Auftrag des Gerichts, sondern kann von VertretungsNetz im Rahmen eines laufenden Clearing eingeleitet werden, wenn das Gericht zustimmt. Voraussetzung dafür sind u.a. konkrete Anhaltspunkte, dass Unterstützungsmöglichkeiten vermittelt werden könnten, wenn dafür mehr Zeit zur Verfügung stünde. In der Vergangenheit hat sich in diversen Modellprojekten gezeigt, dass Clearing Plus sehr erfolgreich ist.