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Patientenverfügung

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Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich die:der Patient:in nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil sie:er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, oder weil sie:er nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt. 

Patientenverfügungen sind ein Ausdruck der Patientenautonomie. Das Gesetz, das in Österreich seit 1. Juni 2006 in Kraft ist und 2018 novelliert wurde, schafft Klarheit, unter welchen Voraussetzungen Willenskundgebungen einer:eines Patient:in beachtlich bzw. verbindlich sind. Es geht um mehr Sicherheit für die:den behandelnde:n Ärzt:in, aber auch für die:den Patient:in, die:der daran interessiert ist, dass ihre:seine Erklärungen auch wirklich "ankommen" und beachtet werden. Nach acht Jahren muss eine gültige Patientenverfügung erneuert werden.

Achtung: VertretungsNetz ist es ressourcenbedingt derzeit leider nicht möglich, die Errichtung von Patientenverfügungen anzubieten. In Abstimmung mit dem Justizministerium konzentrieren wir uns auf die Beratung und Unterstützung von Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung sowie ihrer Angehörigen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Errichtung einer Patientenverfügung bei dem:der Ärzt:in Ihres Vertrauens beraten zu lassen und sich dann an ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei zu wenden, wo Sie umfassend zur Errichtung beraten werden.

Hilfsmittel zur Erstellung der Patientenverfügung (Ratgeber, Formulare) finden Sie auf den Websites der einzelnen Patientenanwaltschaften in den Bundesländern, z.B.

Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft: Patientenverfügung

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA): Patientenverfügung

ARGE Patientenanwälte und Dachverband Hospiz Österreich: Ratgeber Patientenverfügung 2021, Leicht Lesen.