
Im Rahmen unserer Tätigkeiten nach dem Heimaufenthaltsgesetz und dem Unterbringungsgesetz vertreten wir Kinder und Jugendliche in ihrem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in besonders sensiblen Lebenslagen. Um ihre Rechte entsprechend unseres gesetzlichen Auftrags zu wahren und dabei Schutz vor Gewalt sicherzustellen, wurde von VertretungsNetz ein Kinderschutzkonzept entwickelt.
Die Kinderschutzbeauftragte von VertretungsNetz ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Kinderschutz im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit haben.
Sie stellt bei Bedarf Informationen über Hilfsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche zur Verfügung – beispielsweise zu Kinderschutzzentren oder zur Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Die Kinderschutzbeauftragte unterliegt der Verschwiegenheit.
Kontaktmöglichkeit: kinderschutz@vertretungsnetz.at
VertretungsNetz legt großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. In unserem Kinderschutzkonzept finden Sie weitere Details. Kinderschutzkonzept als Download, PDF, 257 KB