Immer wieder wird gefordert, das Unterbringungsgesetz solle doch zulassen, dass insbesondere junge, suchterkrankte Menschen zwangsweise auf einer psychiatrischen Station untergebracht werden. Entziehungsbehandlungen haben aber keine Aussicht auf Erfolg, wenn keine Therapiebereitschaft besteht. Außerdem lässt das Verfassungsrecht einen derartigen Freiheitsentzug nicht zu.
Maßnahmenvollzug bezeichnet in Österreich vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von Täterinnen und Tätern mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung. VertretungsNetz fordert, dass das seit langem geplante Maßnahmenvollzugsgesetz endlich umgesetzt wird. Denn derzeit gibt es eine Lücke im Rechtsschutz.
Auch Kinder und Jugendliche können psychisch schwer erkranken. Auslöser für einen emotionalen Ausnahmezustand gibt es viele, die COVID-Pandemie ist als Belastungsfaktor dazugekommen. Gleichzeitig haben sich die seit Jahren bestehenden Mängel in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung noch verschärft. Besonders dramatisch ist die Situation in der Bundeshauptstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass private Sicherheitsdienste in psychiatrischen Einrichtungen zu pflegerischen Tätigkeiten herangezogen werden und sogar bei Fixierungen von Patient:innen helfen. VertretungsNetz kritisiert dieses Vorgehen seit Jahren. Die Patientenanwaltschaft fordert, dass Menschen mit psychischer Erkrankung ausschließlich durch qualifiziertes Personal betreut werden, analog zu anderen Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses.
Die Zahl der Unterbringungen bzw. die Dauer eines zwangsweisen Aufenthalts in der Psychiatrie variiert je nach Bundesland stark. Die Patientenanwaltschaft informiert über aktuelle Zahlen aus ihrem Dokumentationssystem.