2023 wurden im Zuständigkeitsbereich der Patientenanwaltschaft von VertretungsNetz 25.254 Unterbringungen ohne Verlangen gemeldet. Damit bleibt die Zahl in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (25.527). Die Wahrscheinlichkeit, ohne Verlangen an einer psychiatrischen Abteilung untergebracht zu werden, variiert seit jeher nach Bundesland stark. Oberösterreich und die Steiermark verzeichnen z.B. bezogen auf die Wohnbevölkerung mehr als doppelt so viele zwangsweise Unterbringungen wie Niederösterreich oder das Burgenland.
Die durchschnittliche Dauer einer Unterbringung betrug 11,3 Tage. Dieser Wert ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich (von 7,5 Tagen in Salzburg bis zu 15,4 Tagen in Wien). Bei vielen untergebrachten Personen wird die Unterbringung jedoch schon nach wenigen Tagen, oft noch vor der gerichtlichen Erstanhörung, aufgehoben. Österreichweit waren nach fünf Tagen bereits 56,6 Prozent der Unterbringungen wieder beendet. In den letzten Jahren ist der Anteil kürzerer Unterbringungen kontinuierlich angestiegen.
34 % der untergebrachten Patient:innen unterlagen im Zuge der Unterbringung 2023 einer „weitergehenden Beschränkung der Bewegungsfreiheit“ (z.B. Fixierungen am Bett, verschlossene Krankenzimmer). Dieser Wert („Beschränkungsquote“) ist seit der Covid-Pandemie sprunghaft angestiegen und seither nicht mehr zurückgegangen. Auch bei der Beschränkungsquote verzeichnete die Patientenanwaltschaft große regionale Unterschiede. In Wien und im Burgenland wird etwa doppelt so viel beschränkt wie in den westlichen Bundesländern Tirol und Salzburg.
Österreichweit werden pro 100.000 Einwohner:innen 72 Menschen im Rahmen ihres Psychiatrie-Aufenthalts mit Gurten fixiert. In Kärnten und der Steiermark sind es mit 103 bzw. 88 Patient:innen bedeutend mehr als z.B. in Niederösterreich (48) oder im Burgenland (25). Die regionalen Unterschiede sind ein Hinweis auf unterschiedliche Zugänge und Haltungen zum Thema Zwang.