An den psychiatrischen Abteilungen des Wiener KAV und an der Universitätsklinik in Innsbruck sind nach wie vor private Sicherheitsdienste im Einsatz – vorrangig zum Schutz des Einrichtungspersonals in Notsituationen und zum Transfer von Patient:innen, aber auch die Mithilfe bei Entkleidung, Fixierung und Verabreichung von Zwangsmedikation ist schon vorgekommen. Der OGH hat bereits vor Jahren auf Antrag der Patientenanwaltschaft in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass Mitarbeiter:innen privater Sicherheitsdienste mangels Qualifikation keine Tätigkeiten des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals übernehmen dürfen. Dies gilt insbesondere für Fixierungen und Festhalten von Patient:innen. Die Patientenanwaltschaft beobachtet, dass Menschen in Krisensituationen sich von den uniformierten „Securities“ bedroht fühlen, wodurch ohnedies angespannte Situationen mitunter sogar eskalieren.
Systemmängel und mangelnde Personalressourcen dürfen nicht durch Übertragung von pflegerischen Tätigkeiten an private Sicherheitsdienste ausgeglichen werden, mahnt auch die Volksanwaltschaft in ihrem letzten Menschenrechtsbericht (2016). VertretungsNetz fordert, dass Menschen mit psychischer Erkrankung ausschließlich durch qualifiziertes Personal betreut werden, analog zu anderen Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses.
Links:
Volksanwaltschaft, Bericht 2016 - Präventive Menschenrechtskontrolle. PDF, 1,4 MB