Wir vertreten Sie, wenn Sie untergebracht sind. Wir unterstützen Sie während Ihres stationären Aufenthalts. Wir informieren Sie über Ihre Rechte in der Psychiatrie. Wir sind vom Krankenhaus unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unsere Tätigkeit ist für Sie kostenlos.
Unsere Kernaufgabe ist die rechtliche Vertretung, wenn eine Person gegen ihren Willen auf einer psychiatrischen Station aufgenommen wird. Eine solche Aufnahme gegen den Willen der Person nennt man „Unterbringung“. Wenn Sie „untergebracht“ sind bedeutet das, dass die zuständigen Ärzt:innen entschieden haben, dass Sie hier im Krankenhaus bleiben müssen.
Sie ist nur zulässig, wenn wegen einer psychischen Erkrankung eine schwerwiegende Gefahr für Sie oder andere besteht und es keine Behandlungsalternative gibt. Die Unterbringung muss beendet werden, sobald diese Voraussetzungen wegfallen.
Unterbringungen werden von einem Gericht überprüft. Ein:e Richter:in kommt ungefähr vier Tage nach Beginn der Unterbringung ins Krankenhaus. Er:sie entscheidet, ob Sie das Spital verlassen dürfen. Wird entschieden, dass Sie noch bleiben müssen, legt das Gericht einen Termin für eine erneute Überprüfung fest. Die Ärzt:innen können die Unterbringung aber auch schon vorher beenden.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte und treten für Ihre Anliegen ein. Wir vertreten Sie bei der Gerichtsverhandlung. Wir sind vom Krankenhaus unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos. Sie können sich auch nach Ihrer Entlassung an uns wenden.
Sie können den Ärzt:innen eine Vertrauensperson nennen, die Sie unterstützt.
Sprechen Sie mit den Ärzt:innen, wenn Sie eine Behandlung ablehnen. Sie können auch verlangen, dass vorher das Gericht über die Durchführung der Behandlung entscheidet. Auch andere Maßnahmen, die gegen Ihren Willen gesetzt wurden, können im Nachhinein gerichtlich überprüft werden.
Kontakt zur jeweiligen Patientenanwaltschaft
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