Ist ein Mensch psychisch erkrankt und besteht deshalb eine akute Gefährdung für ihn oder andere Menschen, kann es zu einer Unterbringung kommen. Das bedeutet, der oder die Betroffene wird gegen oder ohne eigenen Willen in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen und behandelt. Die rechtliche Basis dafür ist das Unterbringungsgesetz.
Jeder Person, die gegen oder ohne eigenen Willen untergebracht ist, wird ein:e Patientenanwält:in zur Seite gestellt. Die:der Patientenanwält:in besucht die untergebrachte Person so rasch wie möglich. Wir arbeiten direkt an den psychiatrischen Einrichtungen, sind aber vom Krankenhaus unabhängig. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unsere Tätigkeit ist für die Patient:innen kostenlos.
Was tun wir konkret?
Wir orientieren unser Handeln an den Wünschen und Bedürfnissen der Patient:innen und setzen uns für sie und ihre Anliegen ein. Wir achten darauf, Patient:innen so zu beraten und zu unterstützen, dass diese ihre Interessen gegenüber Ärzt:innen, Pflegepersonal und Gericht selbst äußern und durchsetzen können. Wir vermitteln gegenüber Ärzt:innen und Pflegepersonal und stärken die Position der Patient:innen im Krankenhaus. Wir kontrollieren freiheitsbeschränkende Maßnahmen bzw. suchen nach Alternativen oder Möglichkeiten, Freiheitsbeschränkungen so rasch wie möglich zu beenden.
Wir zeigen auch strukturelle Defizite in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen auf.
Seit unserer Gründung 1991 treten wir Patientenanwält:innen für eine flächendeckende, wohnortnahe psychosoziale Versorgung ein.
Unsere Informationsmaterialien finden Sie in den "Downloads".