vertreten wir PatientInnen im Unterbringungsverfahren und treten auch darüber hinaus für deren Rechte und Anliegen ein.
Vor Gericht stehen wir Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Abteilungen zwangsweise untergebracht sind oder dort eingeschränkt sind.
Wir sind vom Krankenhaus unabhängig, kontrollieren freiheitsbeschränkende Maßnahmen bzw. suchen gemeinsam mit dem Personal nach Alternativen oder nach Möglichkeiten, die Freiheitsbeschränkungen so rasch als möglich zu beenden.
Außerdem bieten wir kostenlose Beratungen und Unterstützung für
MitarbeiterInnen von VertretungsNetz sind als PatientenanwältInnen in den psychiatrischen Krankenanstalten, den Universitätskliniken für Psychiatrie und psychiatrischen Abteilungen der Allgemeinspitäler tätig.
Die Leistungen der Patientenanwaltschaft sind im Justizbericht Rechtsfürsorge beschrieben.
Informationen zu den Patientenrechten in der Psychiatrie und zum Unterbringungsgesetz finden Sie in unserer Broschüre: Patientenrechte-Unterbringung(überarbeitet und aktualisiert: August 2013)
Dieses Flugblatt gibt über die Arbeit und das Aufgabenfeld der PatientenanwältInnen Auskunft:
"Patientenanwälte in der Psychiatrie - Vertreten - Beraten - Unterstützen"
Dieses Informationsblatt dient als Information für Betroffene, die in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wurden und wird von PatientenanwältInnen zur Unterstützung des Erstgesprächs verwendet:
Information zur Unterbringung (2018)
Übersetzungen in andere Sprachen
Informationen zur Patientenverfügung finden Sie unter "Links"