Abteilungen für Psychiatrie melden der Patientenanwaltschaft nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) bestimmte Maßnahmen, die ohne Zustimmung der Patient:innen vorgenommen werden. Die Mitteilung mancher Informationen ist gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Diese Meldungen erfolgen im Idealfall elektronisch.
Durch die Verwendung von DaMe (Datennetz der Medizin), MediCom oder HCS (Health Commuication Service) ist eine datenschutzrechtlich korrekte Übertragung gesichert. Auf diesem Weg können pdf-Dateien oder XML-Dateien übertragen werden.
Der Übertragung von XML-Dateien ist dabei der Vorzug zu geben. Bei Einhaltung der dafür festgelegten XSD-Spezifikation wird sichergestellt, dass die Meldungen allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und korrekt in die Fachanwendung der Patientenanwaltschaft übernommen werden.
Informationsblatt für XML-Meldungen.
Die XSD-Spezifikation können Sie unter der Adresse PIN.supportvertretungsnetzat anfordern.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Neuimplementierung elektronischer Meldungen psychiatrischer Abteilungen an die Patientenanwaltschaft nach dem UbG ebenfalls an die obige Adresse.