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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Der Verein VertretungsNetz ist bemüht, seine Website mit der URL www.vertretungsnetz.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Es gibt noch kleinere Probleme bei der Tastaturbedienung in der mobilen Ansicht sowie bei der Nutzung in IOS bei manchen Gerätetypen (WCAG.1.1 Tastatur und 2.4.7 Fokus sichtbar). Wenn der Tastatur-Fokus auf dem Sliderbild wird die Schrift unleserlich (WCAG 1.4.3 Kontrast). An der Lösung der beiden Probleme wird gearbeitet. Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel, weist aber einige Fehler in der Programmierung auf (4.1.1 Syntaxanalyse).

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten- und Kartendienste
  • Interne Bereiche und externe Tools
  • Unverhältnismäßig hohe Belastung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind noch nicht optimal barrierefrei. Wir planen aber, Dokumente, die zukünftig online gestellt werden, besser zu optimieren und dass unsere Redakteur:innen hinsichtlich barrierefreier Gestaltung von PDF-Dokumenten geschult werden.
    Das Formular für die Newsletter-Anmeldung stammt von einem Drittanbieter. Laut Auskunft können hier keine Verbesserungen durchgeführt werden (WCAG 1.4.11, 1.3.5 und 3.3ff).

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 17.04.2024 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Jänner und April 2024. Überprüft wurden die Startseite in Deutsch, die Suchfunktion, die Kontaktmöglichkeit, sowie weitere 5 Unterseiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an vereinvertretungsnetzat 
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren