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VertretungsNetz: Über uns

Wer sind wir und was tun wir?

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VertretungsNetz ist ein Verein, der sich für den Schutz der Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung einsetzt. Der Verein ist überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. VertretungsNetz ist in allen Bundesländern außer Vorarlberg tätig und arbeitet seit 1980 im Auftrag des Justizministeriums.

Der Verein hat drei Aufgabengebiete: Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Unsere Mitarbeiter:innen bieten Vertretung, Beratung und Unterstützung für Betroffene – wenn es um eine Erwachsenenvertretung geht, ein Mensch zwangsweise auf einer psychiatrischen Abteilung untergebracht wird oder wenn es zu Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sonderschulen oder Krankenhäusern kommt.

Geschichte

Der ursprüngliche „Verein für Sachwalterschaft“ wurde 1980 gegründet mit der zentralen Zielsetzung, Sachwalterschaften zu übernehmen. Als mit dem Unterbringungsgesetz 1991 die Reform des Anhalterechts gelang, wurde der zweite Aufgabenbereich, die Patientenanwaltschaft in der Psychiatrie, aufgebaut. Mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes 2005 entstand die Bewohnervertretung als dritter Fachbereich. Seit 2007 treten die drei Tätigkeitsbereiche Sachwalterschaft (bzw. ab 2018 Erwachsenenvertretung), Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung gemeinsam unter dem Namen VertretungsNetz auf.

Die 2008 in Kraft getretene UN-Deklaration über die Rechte von Menschen mit Behinderung prägt zusätzlich unsere Arbeit. Wir versuchen, bei allen unseren Vertretungsleistungen die Selbstbestimmung der Betroffenen in den Vordergrund zu stellen, zu achten und zu erhalten.

Erwachsenenvertretung

Erwachsenenvertreter:innen unterstützen Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie vertreten sie z. B. vor Ämtern und Behörden, beim Abschluss von Verträgen, bei der Regelung der eigenen Finanzen oder bei der Absicherung einer angemessenen Wohnsituation. Unsere Mitarbeiter:innen bieten Beratung für alle Betroffenen und schulen Angehörige, die eine Erwachsenenvertretung übernehmen wollen. Mit Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes hat VertretungsNetz als Erwachsenenschutzverein zusätzliche Aufgaben übernommen. Betroffene und Angehörige können nun bei VertretungsNetz verschiedene Vertretungsarten errichten und registrieren lassen. Vor jeder gerichtlichen Erwachsenenvertretung führen wir im Auftrag des zuständigen Gerichts ein verpflichtendes Clearing durch.

Patientenanwaltschaft

Patientenanwält:innen vertreten Menschen, die zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, weil sie sich selbst oder andere gefährden. Die Patientenanwält:innen treten für die Rechte und Anliegen der untergebrachten Menschen ein und unterstützen sie gegenüber dem Krankenhaus. Sie vertreten sie im gerichtlichen Verfahren, in dem über die Zulässigkeit der Unterbringung entschieden wird. Sie sind vom Krankenhaus unabhängig und sehen sich als Vermittler:innen zwischen allen Beteiligten. Basis für ihre Arbeit ist das Unterbringungsgesetz.

Bewohnervertretung

Erwachsene und Kinder mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung, die in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Krankenanstalten leben, gefährden manchmal sich selbst oder andere. Im Heimaufenthaltsgesetz ist genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen an diesen BewohnerInnen Freiheitsbeschränkungen vorgenommen werden dürfen. Die Einrichtungen müssen alle Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung melden. Die Bewohnervertreter:innen überprüfen und intervenieren dann situationsbezogen. Neben der Vertretung der Betroffenen ist es auch Ziel, die Dauer von Freiheitsbeschränkungen möglichst zu verkürzen sowie Alternativen zu finden.

Weitere Informationen: