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Maßnahmenvollzug

Der Rechtsschutz für Betroffene fehlt

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Maßnahmenvollzug bezeichnet in Österreich vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von Täter:innen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung, denen zum Zeitpunkt der Tat (die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sein muss) die Zurechnungsfähigkeit gefehlt hat, falls nach der Art der Tat zu befürchten ist, dass eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begangen wird (vgl. § 21 Abs. 1 StGB).

Mehr als die Hälfte der Patient:innen im Maßnahmenvollzug wird wegen minderschwerer Delikte wie gefährliche Drohung, (versuchter) Widerstand gegen die Staatsgewalt oder (versuchte) Nötigung eingewiesen. Im Gegensatz zur Strafhaft wird die Maßnahme aber zeitlich unbegrenzt ausgesprochen und es besteht keine Aussicht auf eine Aussetzung zur Bewährung. Nur einmal im Jahr wird überprüft, ob die Unterbringung aufgehoben werden kann. Selbst diese Überprüfung bleibt häufig mangelhaft oder findet gar nicht statt. Mangelhafte Gutachten liefern oft die Basis für eine Haftverlängerung. Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug sind sehr selten.

Personen im Maßnahmenvollzug unterliegen darüber hinaus massiven Beschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte (z.B. Zwangsbehandlungen, Bewegungsbeschränkungen, Isolation) und verfügen über keine professionelle rechtliche Vertretung bzw. wirksamen Rechtsschutz. Sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Praxis des österreichischen Maßnahmenvollzugs verletzen die Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich daher wiederholt für die Missstände in diesem Bereich gerügt. Auch die Liga für Menschenrechte, die Volksanwaltschaft und der Monitoringausschuss mahnen seit Jahren Reformen ein.

VertretungsNetz fordert die Umsetzung der bereits seit Jänner 2015 vorliegenden Reformvorschläge und die Verabschiedung eines menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzugsgesetzes (MVG). Der seit September 2017 vorliegende Expertenentwurf des MVG sieht u.a. den Vollzug der Maßnahme in eigenen forensisch-therapeutischen Zentren vor. Betroffenen soll künftig – analog zu einer Unterbringung in psychiatrischen Abteilungen oder Krankenhäusern – ein:e Patientenanwält:in zur Seite gestellt werden.

Der nun vorgelegte Entwurf für ein Maßnahmenvollzugsgesetz ist ein wichtiger Schritt. VertretungsNetz hat das Reformvorhaben kritisch begutachtet und fordert noch Anpassungen. So dürfen etwa Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder demenziell erkrankte Menschen nicht mehr eingewiesen werden. VertretungsNetz fordert außerdem dringend, im noch fehlenden 2. Teil des Reformvorhabens zum Maßnahmenvollzug, in dem es um die Bedingungen für bereits Untergebrachte geht, eine gesetzliche Vertretung für psychisch erkrankte Menschen durch Erwachsenenschutzvereine und damit einen wirksamen Rechtsschutz zu verankern. 
Hier lesen Sie mehr. 


Links: 

Stellungnahme der Plattform Maßnahmenvollzug, 24.11.2020: Anti-Terror-Paket ist schwerwiegender Grundrechtseingriff

Entwurf Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG), 2017

Stellungnahme von VertretungsNetz zum Entwurf eines Maßnahmenvollzugsgesetzes

Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug: Bericht an den Bundesminister für Justiz über die erzielten Ergebnisse, Jänner 2015, PDF, 1,19 MB 

Bericht der Volksanwaltschaft 2017 zur präventiven Menschenrechtskontrolle PDF 1,4 MB

Österreichische Liga für Menschenrechte: Befund 2017

Stellungnahme des Monitoringausschusses zum Maßnahmenvollzug, 2015, PDF, 497 KB

Wintersberger, E.: Der Maßnahmenvollzug, die Zwangsbehandlung und das Justizministerium. In: Maßnahmenvollzug. Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt. Wien 2016. Mandelbaum Verlag.

Wintersberger, E.: Sachwalterschaft und (Zwangs-)Behandlung. In: Maßnahmenvollzug. Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt. Wien 2016. Mandelbaum Verlag.

Wintersberger, E., Marlovits M.: Vorbeugende Maßnahmen? In: Maßnahmenvollzug. Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt. Wien 2016. Mandelbaum Verlag.

Wintersberger, E., Marlovits M.: Vorbeugende Maßnahmen - umfassend reformbedürftig oder entbehrliche Fremdkörper im österreichischen Strafrecht? Ein Plädoyer für die Abschaffung der §§ 21 bis 23 StGB. iFamZ 5/2015